Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Neben bestrahlten Brennelementen und hochradioaktiven Abfällen sind auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Atomkraftwerken und kerntechnischen Anlagen sowie anderen Einrichtungen bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager in Einrichtungen zwischenzulagern, die entsprechend dem Verursacherprinzip grundsätzlich durch den Betreiber zu errichten und zu betreiben sind. Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz wurde der Übergang der Finanzierungsverantwortung speziell für die Zwischenlagerung von den in diesem Gesetz benannten Betreibern von Atomkraftwerken auf den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ("KENFO") geregelt. Die Betreiber der Atomkraftwerke mussten zum 1. Juli 2017 den Grundbetrag von rund 17,9 Milliarden Euro an den Fonds überweisen. Sie konnten zudem gegen die Zahlung eines Risikoaufschlags von weiteren rund 6,2 Milliarden Euro die Haftung für Zins- und Kostenrisiken endgültig auf den Staat übertragen, wovon alle Betreiber Gebrauch gemacht haben. Der Fonds vereinnahmt die Mittel, legt sie an und zahlt sie aus. Der Bund übernahm somit nach Einzahlung der oben genannten Beträge durch die Betreiber in den KENFO zum einen die Finanzierungspflicht für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Zum anderen geht die Handlungspflicht der Betreiber zur Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle ab der Abgabe der fachgerecht verpackten radioaktiven Abfälle an die zur Organisation der Zwischenlagerung gegründete bundeseigene Zwischenlagergesellschaft (BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) über. Diese hat die im Entsorgungsübergangsgesetz genannten Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle von den Betreibern zum 1. Januar 2020 übernommen, sofern sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren. Für danach in Betrieb genommene oder noch in Betrieb zu nehmende Lager ist die Übernahme entsprechend später erfolgt oder wird noch erfolgen.

Eine Übersicht der für die Abfälle zur Verfügung stehenden Einrichtungen ist den Tabellen L 7 – 11 (Seite 285 ff) des aktuellen "Berichts der Bundesregierung für die achte Überprüfungskonferenz im März 2025 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle" zu entnehmen.

Aufgrund des derzeit noch nicht zur Verfügung stehenden Endlagers wurden und werden die Zwischenlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an verschiedenen Standorten erhöht. Am Standort Philippsburg wurde die Zwischenlagerkapazität um 15.000 Kubikmeter (m3), in Biblis um 8.000 m3 und in Unterweser um 5.000 m3 erhöht; diese zusätzlichen Zwischenlager wurden 2018 (Biblis) und 2020 (Philippsburg und Unterweser) in Betrieb genommen. Zudem wurden die Kapazitäten in Neckarwestheim um 12.000 m3 (2022) und in Grafenrheinfeld um 6.000 m3 (2021) durch Errichtung neuer Zwischenlager erhöht. In Brunsbüttel sollen sie um 13.000 m3 , in Krümmel um 7.000 m3 erhöht werden. Darüber hinaus sind an den Standorten Grohnde (Gesamtaktivität maximal 2*10 17 Becquerel (Bq)) und Emsland (Gesamtaktivität 3*10 17 Bq) weitere Zwischenlagerkapazitäten beantragt worden.

Für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG) wurde der im Dezember 2013 gestellte Antrag über die Aufbewahrung konditionierter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle für einen separaten Bereich im Brennelemente-Zwischenlager ruhend gestellt.

Radioaktive Abfälle aus den Großforschungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert. Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin können an die jeweils zuständige der elf Landessammelstellen abgegeben werden. Die Abfälle werden zum überwiegenden Teil als Rohabfälle angenommen. Ihre Konditionierung kann je nach vorhandenen technischen Einrichtungen vor Ort erfolgen oder wird durch externe Dienstleistungsfirmen wahrgenommen. Für Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie gibt es daneben private Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen. Abfälle aus der kerntechnischen Industrie werden in der Regel vor Ort endlagergerecht konditioniert und entweder im Abfall-Zwischenlager Gorleben (AZG), im Zwischenlager der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe mbH (KTE), in der EVU-Lagerhalle Mitterteich oder im Zwischenlager der DAHER NUCLEAR TECHNOLOGIES GmbH in Hanau zwischengelagert.

Stand: 19.11.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.