IRRS-Mission der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
Was ist eine IRRS-Mission?
IRRS steht für Integrated Regulatory Review Service und ist ein Service der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für ihre Mitgliedstaaten zur Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit. Kernelemente einer IRRS-Mission sind die Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen durch den Mitgliedstaat im Vorfeld der Mission sowie die anschließende Prüfung durch ein internationales Expertenteam im Sinne eines Peer Reviews während der Mission.
Die EU‑Mitgliedstaaten haben sich gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom dazu verpflichtet, mindestens alle zehn Jahre eine Selbstbewertung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen durchzuführen und zu einer anschließenden Prüfung durch internationale Experten einzuladen. Die Leiter der Atomaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, den IAEO-Service der IRRS Mission als Instrument zur Umsetzung obiger Verpflichtung zu verwenden.
Der Prozess einer IRRS-Mission
In einem ersten Schritt ist eine nationale Selbstbewertung des Aufsichtssystems (sogenannte "Self-Assessment") auf Basis des IAEO Regelwerks – den IAEO Safety Standards – durchzuführen. Anschließend sind die Antworten zu evaluieren und ein Nationaler Aktionsplan zur Verbesserung der nationalen Aufsicht zu entwickeln. Das Self-Assessment, der Nationale Aktionsplan sowie Hintergrundmaterial (Gesetze, Verordnungen, kerntechnische Regeln und Ähnliches) sind als sogenanntes "Advance Reference Material" (ARM) zusammenzustellen und dem internationalen Expertenteam vor Durchführung der Mission zuzuleiten. Das internationale Expertenteam setzt sich aus Beschäftigten von atomrechtlichen Behörden in anderen Staaten sowie der IAEO zusammen, die mit der Aufgabenstellung und -wahrnehmung entsprechend vertraut sind beziehungsweise von der IAEA als Reviewer geschult wurden.
Die Mission selbst dauert zwei Wochen. Während der Mission führt das Expertenteam Interviews mit Beschäftigten der Aufsichtsbehörden, der Gutachterorganisationen und der Betreiber. Auch werden die aufsichtlichen Tätigkeiten in einzelnen kerntechnischen Anlagen vor Ort nachvollzogen. Als Ergebnis der IRRS-Mission wird durch das Expertenteam ein Bericht erstellt. Er enthält Empfehlungen (Recommendations) und Hinweise (Suggestions), in welchen Bereichen aus Sicht des internationalen Expertenteams Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, aber auch in welchen Bereichen die nationalen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden oberhalb des internationalen Vergleichsmaßstabes liegt (good practice).
Nach der Hauptmission erfolgt eine Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans in der Art und Weise, als die Empfehlungen und Hinweise der Hauptmission evaluiert und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen definiert werden. Im Rahmen einer Folgemission, der Follow-up Mission, wird die zwischenzeitliche Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise überprüft und bewertet. Die Follow-up findet in einem zeitlichen Abstand von zwei bis vier Jahren nach der Mission statt. Üblicherweise haben die meisten Mitglieder des Expertenteams bereits an der ursprünglichen Mission teilgenommen.
Abbildung: Der gesamte IRRS-Prozess im vereinfachten Überblick, beginnend mit Selbstbewertung (nach IAEA-Standards, IRRS Guidelines, IRRS Fragenkatalog), darauf folgend die Entwicklung eines Aktionsplans, IRRS Mission (gibt Empfehlungen, Hinweise und "Good Practices"), Anpassung des Aktionsplans, Fortschrittsbericht und am Ende steht die IRRS Follow-up Mission. Die Umsetzung von Empfehlungen, Hinweisen und Aktionen ist ein fortlaufender Prozess
IRRS Missionen in Deutschland
In Deutschland wurde erstmals in 2008 eine IRRS-Mission sowie in 2011 eine Follow-up Mission auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Eine zweite Mission fand 2019 in Erfüllung der EU-rechtlichen Verpflichtung gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom statt. Die dazugehörige Follow-up Mission wurde vom 9. bis 16. Oktober 2023 in Bonn durchgeführt. Damit wurde der zweite Zyklus des innerhalb der EU verbindlich alle zehn Jahre durchzuführenden Peer Review-Prozesses abgeschlossen.