Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

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Die Internationale Atomenergie-Organisation (englisch: International Atomic Energy Agency – IAEA) wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Sie berichtet regelmäßig an die Generalversammlung der Vereinten Nationen und ist verpflichtet, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen (Statut, Artikel III B 4). Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, seit 1973 ständig vertreten.

Alle Mitgliedstaaten (zurzeit 178, Stand: September 2023) sind in der einmal jährlich tagenden Generalkonferenz vertreten. Viermal pro Jahr tagt der Gouverneursrat, dazu zweimal der Programm- und Haushaltsausschuss (PBC) beziehungsweise der Ausschuss für Technische Hilfe (TACC).

Aufgabenschwerpunkte der IAEO sind Kernenergie und kerntechnische Anwendungen (Nuclear technology and applications, nuclear power), Nukleare Sicherheit und Sicherung (Nuclear safety and security) sowie Verifikation (Safeguards).

In Deutschland ist das Bundesministerium für Umwelt (BMUV) federführend für die Aktivitäten der IAEO zuständig.

Kernenergie

Die IAEO fördert weltweit die friedliche Nutzung der Kernenergie durch Fachtagungen, koordinierte Forschungsverträge, Dienstleistungen (insbesondere Review services in Form themenspezifischer, internationaler Expertenmissionen), Datenbanken sowie umfassende Dokumentations- und Publikationstätigkeiten.

Sie unterstützt Entwicklungsländer, zum Beispiel bei der Nutzung kerntechnischer Anwendungen in den Bereichen Medizin, Wasser und Landwirtschaft. 

Nukleare Sicherheit und Sicherung

Die IAEO unterstützt die internationale Zusammenarbeit und Harmonisierung im Bereich der Aufsicht durch die Ausarbeitung von Sicherheitsstandards und Empfehlungen für die Bereiche Reaktorsicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung nuklearer Abfälle, Transport radioaktiver Stoffe, radiologischer Notfallschutz und Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Kernmaterial. Sie fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch, um zum Beispiel Nuklearschmuggel zu verhindern.

Das BMUV ist in der Commission on Safety Standards (CSS) sowie in den Arbeitsgremien NUSSC (nukleare Sicherheit), WASSC (Abfall), RASSC (Strahlenschutz), TRANSSC (Transport) und EPReSC (Notfallschutz) vertreten.

Darüber hinaus ist das BMUV im Bereich der Sicherung im Nuclear Security Guidance Committee vertreten.

Verifikation (Safeguards)

Die IAEO kontrolliert die Verwendung und den Verbleib von Kernmaterial in kerntechnischen Anlagen im Rahmen der Safeguards-Abkommen, die sie mit ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die kontrollierten Anlagen allein der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen.

Stand: 28.05.2024

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