Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)
Zur Entsorgung schwach- und mittelaktiver radioaktiver Abfälle wurde in der ehemaligen DDR die nicht mehr zur Steinsalz- und Kaligewinnung genutzte Doppelschachtanlage Marie/Bartensleben am Rande der Gemeinde Morsleben (Landkreis Börde, Land Sachsen-Anhalt) zum Endlager umgebaut. Im Jahr 1981 nahm das ERAM den Betrieb auf und erhielt am 22. April 1986 die Dauerbetriebsgenehmigung. Am 3. Oktober 1990 ging die Zuständigkeit für das ERAM aufgrund der Verträge im Rahmen der Deutschen Einheit auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber über.
Das BfS hat am 9. Mai 1997 das ursprünglich am 13. Oktober 1992 beantragte Planfeststellungsverfahren nach Paragraf 9b Atomgesetz (AtG) auf die Stilllegung beschränkt. Planfeststellungsbehörde ist das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt. Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben wurde am 22. Oktober 2009 eingeleitet. Im Zeitraum zwischen dem 22. Oktober und 21. Dezember 2009 wurden der Plan des BfS zur Stilllegung und weitere Unterlagen zur Einsicht ausgelegt. Das Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat den Erörterungstermin in der Zeit vom 13. bis zum 25. Oktober 2011 durchgeführt.
Bis Anfang 1991 wurden circa 14.500 Kubikmeter Abfälle aus der ehemaligen DDR im ERAM endgelagert. Vom 13. Januar 1994 bis zum 25. September 1998 sind zusätzlich circa 22.320 Kubikmeter Abfälle eingelagert worden, so dass insgesamt etwa 37.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle endgelagert wurden. Durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt (im einstweiligen Rechtsschutz) vom 25. September 1998 wurde die Einlagerung im Ostfeld des ERAM untersagt. Daraufhin hat das BfS die Einlagerung radioaktiver Abfälle insgesamt ausgesetzt. Mit Schreiben vom 12. April 2001 erklärte das BfS gegenüber der zuständigen Planfeststellungsbehörde, auf die Annahme und Endlagerung weiterer radioaktiver Abfälle endgültig zu verzichten.
Am 25. April 2017 wurde im Zuge der Neuorganisation der Endlagerung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Aufgabe der Betriebsführung für das ERAM übertragen.
Durch die BGE werden derzeit umfangreiche Arbeiten zur Ergänzung der Planfeststellungsunterlagen entsprechend den Empfehlungen der Entsorgungskommission des Bundes (ESK) und zu Nachforderungen der Gutachter des Umweltministeriums des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Das Stilllegungskonzept der BGE sieht eine Verfüllung mit Salzbeton vor. Im Zuge der Stilllegung sollen circa vier Millionen Kubikmeter Salzbeton über Rohrleitungen in das ERAM eingebracht werden.
Erst nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses für die Stilllegung und der erforderlichen Umrüstung der Grube kann mit der Durchführung dieser Verfüllung begonnen werden. Insgesamt ist für diese Arbeiten nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses ein Zeitbedarf von 15 bis 20 Jahren anzusetzen.