Atomrechtliche Behörden, Gremien und Organisationen
Atomrechtliche Behörden ("staatliche Stelle")
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Der Vollzug der Bundesgesetze liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Bundesländer, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die "staatliche Stelle" besteht daher aus Behörden des Bundes und der Länder.
Das Bundesumweltministerium beaufsichtigt die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Länder. Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) – wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörden. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgt durch den Länderausschuss für Atomkernenergie (LAA). Es ist ein ständiges Bund-Länder-Gremium aus Vertretern der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundesumweltministeriums.
Beratungsgremien
Das Bundesumweltministerium wird regelmäßig von der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Entsorgungskommission (ESK) beraten. Die Reaktor-Sicherheitskommission wurde 1958, die Strahlenschutzkommission 1974 und die Entsorgungskommission 2008 gebildet. In den Kommissionen müssen Unabhängigkeit, Qualifikation und Widerspiegelung des technisch-wissenschaftlichen Meinungsspektrums gewährleistet sein. Die Mitglieder sind durch Satzungen zur neutralen und wissenschaftlich nachvollziehbaren Meinungsäußerung verpflichtet. Die Mitglieder der Kommissionen werden vom BMUV berufen. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt vor allem in der Beratung von Fragen grundlegender Bedeutung sowie in der Initiierung weiterführender sicherheitstechnischer Entwicklungen. Die Beratungsergebnisse der Kommissionen werden in allgemeinen Empfehlungen und einzelfallbezogenen Stellungnahmen gefasst und veröffentlicht.
Sachverständige
Bei nahezu allen fachlichen Fragestellungen zur Beurteilung der Sicherheit der Anlagen und ihres Betriebes werden Sachverständige beauftragt. Sie sind insbesondere bei allen Genehmigungsverfahren sowie in den aufsichtlichen Verfahren beteiligt, wie zum Beispiel bei der Betriebsauswertung, bei meldepflichtigen Ereignissen, bei wiederkehrenden Prüfungen und bei Anträgen zu kleineren Veränderungen von Anlagen oder des Betriebs.