Umweltaktionsprogramme
Umweltaktionsprogramme sind Rahmenvorgaben für die Umweltpolitik der Europäischen Union, in denen die wichtigsten mittelfristigen und langfristigen Ziele der europäischen Umweltpolitik in Form eines strategischen Grundgerüsts gegebenenfalls mit konkreten Aktionsmaßnahmen formuliert und festgeschrieben werden.
Ihren Ursprung finden Umweltaktionsprogramme in einer Konferenz der Staats- und Regierungschefs im Oktober 1972, in der eine gemeinsame Umweltpolitik für unverzichtbar erklärt wurde und die Kommission aufgefordert wurde, dafür ein Programm zu entwickeln.
Seit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 ist für den Erlass von Umweltaktionsprogrammen eine vertragliche Ermächtigungsgrundlage vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon handelt es sich dabei um Artikel 192 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Danach werden Umweltaktionsprogramme im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission und damit als formelle Rechtsakte erlassen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind acht Umweltaktionsprogramme verabschiedet worden, deren Geltungsdauer von drei bis zu zehn Jahren variiert:
- Umweltaktionsprogramm 1973 bis 1976
- Umweltaktionsprogramm 1977 bis 1981
- Umweltaktionsprogramm 1982 bis 1986
- Umweltaktionsprogramm 1987 bis 1992
- Umweltaktionsprogramm 1993 bis 2000
- Umweltaktionsprogramm 2002 bis 2012
- Umweltaktionsprogramm 2014 bis 2020
- Umweltaktionsprogramm 2022 bis 2030