EU-Strukturförderung für Klima- und Umweltschutz

Die EU-Kohäsionspolitik, auch Struktur- oder Regionalpolitik genannt, zielt darauf ab, die Unterschiede im Entwicklungsstand und der Lebensverhältnisse der verschiedenen Regionen der EU zu verringern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union und eine nachhaltige Entwicklung zu stärken. Kernanliegen sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen, Innovation und Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger. Die europäische Strukturpolitik ist zudem ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Europäischen Grünen Deals in den Mitgliedstaaten. Mittel aus den EU-Strukturfonds erhalten alle Regionen in der Europäischen Union (EU), differenziert nach deren Entwicklungsstand. Denn die Herausforderungen von Globalisierung, Migration, Armut, Digitalisierung, Klimawandel, Degradierung der Umwelt, Verlust an Biodiversität und Ressourcenverbrauch müssen in allen, nicht nur den weniger entwickelten Regionen, angegangen werden. Anders ausgedrückt: nachhaltige Entwicklung ist eine Herausforderungen in allen Regionen.

EU-Strukturförderung in der Finanzperiode 2021 bis 2027

Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2021 bis 2027 für die klassische Strukturförderung mit 331 Milliarden Euro etwas weniger als ein Drittel des gesamten EU-Haushalts (1.074,3 Milliarden Euro) bereit, um die Lebensbedingungen in den Regionen der EU zu verbessern. Es gibt drei "klassische" EU-Strukturfonds: Den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (kurz: EFRE) mit einer EU-weiten Mittelausstattung von rund 200 Milliarden Euro (inklusive Interreg) und von besonderer Relevanz für Umwelt-und Klimaschutz in Deutschland, den Europäischen Sozialfonds+ sowie den Kohäsionsfonds, aus dem Deutschland keine Mittel erhält. Neu zur Strukturfondsfamilie hinzu gekommen ist der mit zusätzlichen 17,5 Milliarden Euro ausgestattete Fonds für einen gerechten Übergang. Dieser unterstützt gemäß des Europäischen Grünen Deals einen zukunftsorientierten Strukturwandel in Regionen und Sektoren, die besonders von dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind, so auch die Kohleregionen in Deutschland. Ferner werden über das neue Instrument REACT-EU (Teil der Corona-Wiederaufbaumaßnahmen unter "Next Generation EU") rund 47,5 Milliarden Euro für die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zusätzlich für die am stärksten von der Krise betroffenen Mitgliedsstaaten und Regionen bereitgestellt. Insgesamt belaufen sich die EU-Strukturfondsmittel 2021 bis 2027 damit auf fast 400 Milliarden EUR. Zu den EU-Verordnungen für die Strukturfonds gelangen Sie hier.

Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung werden für Investitionen in fünf prioritären Bereichen, den sogenannten "politischen Zielen" eingesetzt:

1. ein "intelligenteres Europa" durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen;

2. ein "grüneres, CO2-freies Europa", das in die Energiewende, die Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, den Erhalt der Biodiversität und grüne Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt investiert;

3. ein "stärker vernetztes Europa" mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen;

4. ein "sozialeres Europa", das hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Qualifizierung, soziale Inklusion und den gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung und einen nachhaltigen Tourismus unterstützt;

5. ein "bürgernäheres Europa", das eine nachhaltige integrierte Stadt- und Regionalentwicklung und lokal geführte Entwicklungsstrategien sowie unter anderem das Naturerbe fördert.“

Im Fokus des EFRE: Klimawandel, Umweltschutz und Erhalt der Artenvielfalt

Mit dem Europäischen Grünen Deal hat die EU-Kommission Ende 2019 eine umfassende Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale, saubere und ressourcenschonende Wirtschaft in der EU vorgelegt, die auch die Ausrichtung der Förderung aus dem EFRE prägt. Übergeordnetes Ziel des Europäischen Grünen Deals ist die EU-weite Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Bis zum Jahr 2030 soll der Treibhausgasausstoß der EU um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 reduziert werden. Als Beitrag zur Erreichung dieses Zieles, sollen in der Förderperiode bis 2027 mindestens 30 Prozent der Fördermittel des gesamten EU-Haushalts in den Klimaschutz investiert werden. Diese "Klimaquote" gilt auch für den gesamten EFRE und umfasst daher klimabezogene Vorhaben aus allen Förderbereichen des EFRE, den oben genannten "politischen Zielen". Der Europäische Green Deal setzt ferner das Ziel, die Biodiversität in Europa zu erhalten und die Wirtschaft und Lebensweise in den Mitgliedstaaten kreislaufbasiert und insgesamt umweltschonend auszurichten. Dem Schutz und Erhalt der Artenvielfalt kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der EFRE soll daher zu dem Ziel des EU-Haushalts beitragen, ab 2024 7,5 Prozent und ab 2026 10 Prozent der Mittel zum Erhalt der Biodiversität einzusetzen.

Um die Ziele des Europäischen Green Deal zu unterstützen, müssen die europäischen Regio-nen von 2021 bis 2027 mindestens 30 Prozent der EFRE-Fördermittel in dessen "grünes" politisches Ziel 2 (Umwelt- und Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft) investieren. Für diesen Förderbereich stehen damit EU-weit von 2021 bis 2027 gut 60,1 Miliarden Euro bereit. "Grüne" Vorhaben können zudem aber auch über die anderen politischen Ziele gefördert werden, wie etwa Umweltinnnovationen oder Umweltmaßnahmen in Unternehmen unter dem politischen Ziel 1 oder der Ausbau grüner Infrastruktur in städtischen Gebieten oder die Vernetzung von Lebensräumen unter dem politischen Ziel 5. Das konkrete EFRE-Förderangebot wird im Rahmen der Programmierung der Förderung in den Mitgliedstaaten und Regionen an deren konkreten Bedarfen ausgerichtet.

Naturbasierte Lösungen – Umwelt- und Klimaschutz mit vielfältigem Nutzen

Um EFRE-Mittel möglichst gewinnbringend für Natur, Umwelt und Klima einzusetzen, sollen sogenannte "naturbasierte Lösungen" (nature-based solutions) verstärkt und möglichst vorrangig gefördert werden. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die auf natürlichen Ökosystemen und Eigenschaften der Natur aufbauen und natürliche Prozesse nutzen. Beispiele sind der Hochwasserschutz durch die Renaturierung von Gewässern oder Auen oder die Schaffung von Grün in Städten zur Verbesserung des Stadtklimas, des Wasserhaushalts (dezentrales Regenwassermanagement) und der Lebensqualität. In der Regel haben naturbasierte Lösungen einen mehrfachen Nutzen, so dass Fördermittel gut investiert sind. Sie bieten die Möglichkeit, gleichzeitig das Klima oder die Umwelt zu schützen, die Biodiversität zu erhalten und zu verbessern und Regionen und Städte nachhaltig zu entwickeln. Das Konzept naturbasierter Lösungen und Fördermöglichkeiten im Bereich der EFRE-Förderung erläutert das Papier des nova-Instituts "Naturbasierte Lösungen in den EU-Strukturfonds in Deutschland 2021 – 2027. Maßnahmen, Mehrwert und Möglichkeiten".

  • Naturbasierte Lösungen in den EU-Strukturfonds in Deutschland 2021 – 2027. Maßnahmen, Mehrwert und Möglichkeiten

    Europa

    Herunterladen 1 MB

Mit EU-Regionalfördermitteln investieren in Deutschland

Deutschland erhält von 2021 bis 2027 insgesamt knapp 9,7 Milliarden Euro aus dem Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung. In Deutschland vergeben die Bundesländer die EFRE-Fördermittel. Sie legen in sogenannten "Operationellen Programmen" fest, welche Förderziele, -bereiche und -maßnahmen sie aus dem EFRE unterstützen. In den Jahren 2021 bis 2027 sollen EFRE-Mittel beispielsweise in den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie Risikovorsorgemaßnahmen fließen, in die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung und die Förderung der grünen Infrastruktur und der Biodiversität. Die Schwerpunktsetzung der Förderung differenziert je nach Bundesland entsprechend dem regionalen Bedarf. In der Gesamtsicht ergibt dies ein breites Förderspektrum, das eine Vielzahl an Maßnahmen unterstützt, wie die Material- und Energieeinsparung in Produktionsprozessen, die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten, die Schaffung von mehr Stadtgrün oder die Renaturierung von Gewässern und Flächen. Je nach Förderangebot können Unternehmen, aber auch Kommunen und andere Organisationen, wie Umweltverbände, EFRE-Fördermittel beantragen. Die konkreten EFRE-Förderangebote der Bundesländer werden nach Genehmigung durch die EU-Kommission ab dem Jahr 2021 sukzessive eingeführt und veröffentlicht.

Über die EFRE-Förderangebote der Bundesländer und die Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln können Sie sich auf den nachstehenden Internetangeboten der Bundesländer informieren. Kommunalen Antragstellern bietet der von TAURUS ECO CONSULTING im Auftrag von UBA und BMU konzipierte Wegweiser "EU-Kommunalkompass" einen guten Einstieg in die Welt der EU-Strukturfonds und zugleich eine Planungshilfe mit Bezug zu Maßnahmen im Bereich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit.

Förderung aus dem EFRE in der Finanzperiode 2014 bis 2020

Auch bereits in der Förderperiode 2014 bis 2020 waren Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und Ressourcenschonung zentrale Aktionsfelder der Förderung aus dem EFRE. Förderangebote aus dieser Förderperiode werden zum Teil noch über das Jahr 2020 hinaus angeboten.

Umweltgerechte Förderung und gute Beispiele aus der EFRE-Förderung der Bundesländer

Das nova-Institut untersucht als Teil eines vom Umweltbundesamt mit Mitteln des BMU geförderten Forschungsvorhabens den Beitrag der EU-Strukturförderung aus dem EFRE zum Umwelt- und Klimaschutz. In diesem Rahmen werden auch ausgewählte Förderangebote und -konzepte der Bundesländer analysiert. Hierbei geht es zum einen um effektive Ansätze und Instrumente für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung der Strukturförderung und die in der Dachverordnung für die Strukturfonds niedergelegten Querschnittsziele. So gilt der Grundsatz der Schadensvermeidung, demzufolge die Förderung so auszugestalten ist, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Umweltgütern vermieden werden. Auch ist in der Förderung das Prinzip "Energieeffizienz zuerst" zu beachten, mit dem Ziel, Energieeinsparpotentiale wirksam zu heben und einen effizienten Einsatz von Energie sicherzustellen. Langlebige Infrastrukturinvestitionen, etwa in Gebäude, müssen klimafest sein, das heißt Klimaschutzanforderungen genügen und an Klimafolgen angepasst sein. Das nova-Institut untersucht, wie die Förderung über Instrumente (zum Beispiel Projektauswahlkriterien) so gesteuert werden kann, dass diese "Querschnittsgrundsätze" wirksam umgesetzt und die Förderung insgesamt umweltgerecht ausgerichtet wird. Dies gilt auch für Förderbereiche, die keinen direkten Umweltbezug haben. Darüber hinaus werden positive Umsetzungsbeispiele für die direkte Förderung von Umweltbelangen analysiert, die unter dem Blickwinkel der Förderinhalte oder der Umsetzung der Förderung modellhaft sind. Zur Darstellung dieser kurzen Fallstudien geht es hier:

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) federführend für die europäische Kohäsionspolitik zuständig. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie daher im Internetangebot des BMWi.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) informiert im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt mit Mitteln des BMU unterstützten Vorhabens über Optionen des Einsatzes der EFRE-Förderung und bietet Unterstützung bei der Realisierung von klima- und umweltbezogenen EFRE-Projekten in Deutschland.

Der WWF Deutschland hat in der Finanzperiode 2014 bis 2020 im Rahmen eines durch das Umweltbundesamt mit Mitteln des BMU geförderten Vorhabens die Nachhaltigkeit der EFRE-Förderung und deren Beitrag zur Umsetzung der "EU-2020-Strategie" für intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung untersucht. Die Ergebnisse des Vorhabens, darunter zwei Broschüren zu "Erfolgsfaktoren für eine umweltorientierte Programmplanung" sowie mit konkreten Projektbeispielen für Klima- und Umweltschutz, werden hier präsentiert:

Stand: 12.08.2021

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.