Rat der EU (Umwelt)
Der Rat der Europäischen Union (in den Verträgen nur Rat, informell Ministerrat oder EU-Rat) ist das EU-Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Er koordiniert die Politik der EU und ist regelmäßig gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission für die Gesetzgebung der EU zuständig. Der Rat der Europäischen Union ist zu unterscheiden vom Europäischen Rat, dem Treffen der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs, und dem Europarat, der kein EU-Gremium ist, sondern eine internationale Organisation mit 47 Mitgliedstaaten.
Der Rat setzt sich aus je einer Fachministerin oder einem Fachminister aus allen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Es gibt zehn Ratsformationen, je nach inhaltlichem Aufgabengebiet. Eine davon ist der Umweltrat, in dem die Umweltministerinnen und Umweltminister beraten.
Der Umweltrat ist neben dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission maßgeblich für die Umweltpolitik der EU zuständig. Ihm kommt die wichtige Aufgabe zu, Themen im Bereich des Umweltschutzes, zum Beispiel den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Natur oder den umsichtigen Umgang mit Ressourcen, durch ambitionierte Gesetzesentwürfe auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission mitzugestalten. Für die gemeinsame europäische Umweltpolitik ist es notwendig, zwischen unterschiedlichen nationalen Bedürfnissen und Interessenlagen einen konstruktiven Ausgleich zu finden und gemeinsame Positionen zu entwickeln. Der Umweltrat ist hierfür eine wichtige Plattform.
Der Umweltrat tagt in der Regel viermal im Jahr: im März in Brüssel, im Juni und im Oktober in Luxemburg und im Dezember wieder in Brüssel. Die Räte werden in verschiedenen Gremien vorbereitet. Der Umweltrat wird von der Ratsarbeitsgruppe "Umwelt", in der sich die Fachexpertinnen und Fachexperten austauschen, sowie dem Ausschuss der Ständigen Vertreterinnen und Vertretern vorbereitet.
Die jeweilige Tagesordnung des Rates gliedert sich in sogenannte A-Punkte, bei denen die vorbereitenden Gremien schon eine Einigung erzielt haben, und sogenannte B-Punkte, bei denen dies noch nicht der Fall ist. Die A-Punkte werden in der Regel summarisch von irgendeiner der zehn Ratsformationen ohne Aussprache angenommen. Die B-Punkte werden von den zuständigen Fachministerinnen und Fachminister in der jeweiligen Ratsformation beraten und gegebenenfalls beschlossen. Eine Positionierung des Rates im Gesetzgebungsverfahren wird als "allgemeine Ausrichtung" bezeichnet.
Neben diesen förmlichen Ratssitzungen lädt die jeweilige Ratspräsidentschaft in der Regel einmal während ihres halbjährlichen Vorsitzes in ihr Heimatland zu einem informellen Ratstreffen ein. Auf informellen Treffen werden keine förmlichen Beschlüsse gefasst. Sie dienen insbesondere zum Austausch der Fachministerinnen und Fachminister über besonders schwierige Themen oder neue Fragen.