REACH

Abkürzung von REACH: Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien

REACH – Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals steht für die EG-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Im Kern geht es darum, die bestehenden Wissenslücken zu schließen, um einen verantwortlichen Umgang mit Chemikalien zu ermöglichen.

REACH

  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie zum Beispiel giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Bewertung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt im Rahmen einer Registrierung. Bislang wurden beinahe 23.000 Stoffe registriert (Stand 10/2021),
  • erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
  • hat ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe eingeführt,
  • kann bestimmte gefährliche Stoffe verbieten oder beschränken,
  • verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
  • verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
  • unterhält auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte.

REACH ist zentral für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Europäischen Union. Das Wissen über chemische Stoffe, insbesondere über ihre langfristigen Wirkungen, wie krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften, und das darauf aufbauende Risikomanagement sorgen für ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch diese Stoffe.

Verantwortliche Behörden

Stand: 06.01.2022

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