Rechtliche Grundlagen
Die Biozidverordnung ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der in den Mitgliedsstaaten allgemein gilt, in all seinen Teilen verbindlich ist und unmittelbar wirkt (Artikel XCVII, Verordnung (EU) Nummer 528/2012). Verabschiedet wurde die Biozidverordnung am 22. Mai 2012 vom EU-Parlament und dem EU-Rat. Sie sind die Legislative Europas und damit vergleichbar mit Bundestag und Bundesrat in Deutschland. Die Biozidverordnung gilt als Gesetz für die gesamte europäische Union wie ein bundesdeutsches Gesetz für Deutschland. Sie harmonisiert die Rechtslage zwischen den Mitgliedsstaaten, erleichtert das interstaatliche Handeln von Bioziden, stärkt damit den Binnenmarkt und baut Bürokratie ab. Bei einer solch weitgreifenden Gesetzgebung, ist die Festlegung nachhaltiger Risikominderungsmaßnahmen für den Schutz von Mensch und Umwelt und so das Vorsorgeprinzip von großer Bedeutung für das Umweltressort.