Einstufung und Kennzeichnung

Die Biozidverordnung

Biozidprodukte sowie Waren, die mit Bioziden behandelt wurden, müssen gut als solche erkennbar gemacht werden. Sie dürfen nicht irreführend dargestellt und verpackt werden und dürfen keine verharmlosenden Bezeichnungen wie unschädlich oder umweltfreundlich tragen. Durch zusätzliche Bestandteile muss von ihrem Verzehr abgehalten und sie für Kinder unattraktiv gemacht werden. Auch entsprechende Werbung darf Biozidprodukte nicht irreführend darstellen und muss immer den Hinweis "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen" enthalten. Die Erkennung von Biozidprodukten sowie deren ordnungsgemäße Verwendung sind für aufmerksame Verwender also problemlos möglich. Jeder Verbraucher sollte die Anweisungen auf der Verpackung stets befolgen und sich die Inhaltstoffe gut durchlesen.

Stand: 08.04.2016