Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas und eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos und kann somit durch die menschlichen Sinne nicht wahrgenommen werden. Radon entsteht beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Boden. In der Außenluft verdünnt es sich schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar. Radon kann aber in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Eintrittspfade können zum Beispiel Risse im Fundament oder nicht abgedichtete Kabel- und Rohrschächte mit Kontakt zum Erdboden sein. Die Ablagerung der radioaktiven Zerfallsprodukte des Radons in der Lunge und der Zerfall von im Körper verbliebenem Radon erhöhen das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.
Das Strahlenschutzrecht regelt deshalb den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen. Für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze in Innenräumen gilt jeweils ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft (Paragrafen 124 und 126 Strahlenschutzgesetz). 300 Becquerel pro Kubikmeter entsprechen dabei 300 Radonzerfällen pro Sekunde und pro Kubikmeter Raumluft. Im Folgenden wird für den Begriff "Radon-222-Aktivitätskonzentration" der Begriff "Radonkonzentration" verwendet.
Radonvorsorgegebiete
Das Auftreten von Radon im Erdboden unterliegt in Deutschland starken regionalen Schwankungen. Diese sind abhängig von der lokalen Geologie und der Luftdurchlässigkeit des Erdbodens. Paragraf 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes hat die Länder verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 erstmalig sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen. In diesen Gebieten wird erwartet, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert für Aufenthaltsräume oder Arbeitsplätze überschreitet. In Radonvorsorgegebieten gelten zusätzliche Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes. Auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete sind lokal erhöhte Radonvorkommen möglich, die zu erhöhten Radonkonzentrationen oberhalb des Referenzwertes in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen führen können. Demgegenüber ist auch innerhalb von Radonvorsorgegebieten in der Regel nicht in allen Gebäuden mit erhöhten Radonkonzentrationen zu rechnen. Deshalb empfiehlt es sich immer, die Radonkonzentration in Gebäuden zu messen und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration zu ergreifen.
Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen.
Prognose des Radonpotenzials
Eine Orientierung zur Radonverteilung in Deutschland bietet die Prognosekarte des Radonpotenzials vom Bundesamt für Strahlenschutz. Aussagen zu einzelnen Grundstücken oder Gebäuden können aus der Prognose nicht abgeleitet werden. Prognosen sind immer auch mit Unsicherheiten verbunden. In Regionen, in denen keine oder nur wenige Messwerte vorliegen, kann es zu deutlichen Unterschieden zwischen der Prognose und der wirklichen Situation kommen. Ob ein bestimmtes Gebäude von erhöhten Radonkonzentrationen betroffen ist, lässt sich nur durch eine Messung feststellen. Die Prognose des Radonpotenzials wurde von der Mehrzahl der Länder, neben lokal vorliegenden Daten, als ein Baustein für die Festlegung der Radonvorsorgegebiete berücksichtigt.
Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
Der Zutritt von Radon in Gebäude lässt sich nie komplett verhindern. Ab einer Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter in einem Aufenthaltsraum, wie zum Beispiel einem Wohnraum, sollte geprüft werden, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umgesetzt werden können. In vielgenutzten Räumen kann es zudem sinnvoll sein zu prüfen, ob die Radonkonzentration durch einfache Maßnahmen auch unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter weiter gesenkt werden kann. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radon mit Sicherheit nicht zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos führt, ist bislang nicht bekannt. Eine einfache Möglichkeit, die Radonkonzentration in der Raumluft zu senken, ist, regelmäßig und intensiv zu lüften. Dabei sollten die Fenster ganz geöffnet werden, um für kurze Zeiträume kräftig durchzulüften. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von baulichen Maßnahmen, die den Zutritt von Radon in Gebäude verhindern oder erschweren können. Hierzu zählen das Identifizieren und Abdichten von undichten Stellen, durch die Radon eindringt oder das Absaugen von Radon mit Lüftungsanlagen.
Radonmaßnahmenplan
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat einen Radonmaßnahmenplan unter Beteiligung der Länder erstellt (Paragraf 122 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz). Der Maßnahmenplan erläutert die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Er enthält zudem Ziele für die Bewältigung der langfristigen Risiken der Exposition durch Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen. Er beschreibt dabei das beabsichtigte Vorgehen von Bund und Ländern und dient auch der Information von Fachleuten oder interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Strategie zur Verringerung der Radonexposition in Deutschland.