Wildnisfonds

Naturschutz

In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Das betrifft beispielsweise Wälder, Bergbaufolgelandschaften, ehemalige Truppenübungsplätze, Gebiete an Fließgewässern oder an Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge. Um das Erreichen des Zwei-Prozent-Wildnisziels der NBS zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Wildnisfonds eingerichtet.

Programmdaten

Antragsfrist

fortlaufend

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Umwelt- und Naturschutz

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Partner Fördergeber

Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Förderschwerpunkte

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlicher Teile von ihnen,
  • Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten,
  • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen und
  • Ankauf des Nutzungsrechts oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten.
https://www.bmuv.de/FG32

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.