Stellungnahme des BMUV zu Diskussionen über PtL-Quote

16.10.2024
Erneuerbare Energieerzeugung durch Wasserstoff
Die bestehende nationale PtL-Quote kann sinnvollerweise nur im Kontext der anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Bundesrecht diskutiert werden.

Heute ist ein aktueller Brief des Verkehrsstaatssekretärs Stefan Schnorr an Umweltstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder öffentlich geworden. Zur aktuellen Berichterstattung nimmt das BMUV wie folgt Stellung:

Die bestehende nationale PtL-Quote kann sinnvollerweise nur im Kontext der anstehenden Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Bundesrecht diskutiert werden. Die RED-III-Novelle umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen. Die PtL-Quote wäre nur eines von vielen bestehenden Elementen in der aktuellen Version der THG-Quote, das geprüft werden muss. Anstelle über einzelne Bausteine separat zu diskutieren, brauchen wir eine Novelle aus einem Guss. So vermeiden wir widerstreitende Anreize und sorgen für so wenig Bürokratieaufwand wie möglich. Wir als BMUV haben immer erklärt, dass wir die PtL-Quote im Zuge der RED III-Umsetzung prüfen. BMUV plant die Vorlage des Referentenentwurfs der RED III-Umsetzung noch in diesem Jahr.

Bezüglich der nationalen PtL-Quote ab 2026 ist natürlich der (langsame) Hochlauf der Wasserstoff- und Wasserstofffolgeprodukte zu berücksichtigen. Es ist deswegen im Rahmen der RED III-Umsetzung zu prüfen, ob ausreichende Mengen für 2026 vorhanden sind. Künftige Kapazitäten an PtL-Kraftstoffen sollten aus unserer Sicht in erster Linie dem Luft- und Seeverkehr zur Verfügung stehen. Für diese Verkehrsbereiche sind Elektroantriebe keine massentaugliche Option. Flugzeuge und Schiffe werden in Zukunft auch auf Kraftstoffe angewiesen sein. Zudem hat die Europäische Kommission bereits aktiv kommuniziert, dass sie nationale Alleingänge ablehnt. Es gibt hier somit rechtliche Fragen zu klären.

Es gibt auch Akteure, die die nationale PtL-Quote für den Luftverkehr beibehalten wollen. Zentral ist jedoch, dass eine etwaige Änderung der PtL-Quote Teil der Umsetzung der RED III ist. Hierbei geht es eben um viele Themen, wie zum Beispiel:

  • Biokraftstoffe aller Art (Agrosprit, Rest- und Abfallstoffe, Deckpflanzen, Zwischenfrüchte),
  • dem Einsatz von grünen Wasserstoff in Fahrzeugen und Raffinerien,
  • Elektromobilität,
  • und um rechtliche Fragen des Zusammenspiels der RED III mit den anderen beiden Kraftstoffverordnungen für den Flug- und Seeverkehr (ReFuelEU Aviation und FuelEU Maritime).

Diese Teilbereiche hängen alle miteinander zusammen, so dass nicht ein Einzelaspekt losgelöst von allen anderen Aspekten betrachtet werden kann.

16.10.2024 | Meldung Verkehr
https://www.bmuv.de/ME11172
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