Treibhausgasminderungsquote
FAQs
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Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist ein marktwirtschaftliches System. Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie zur Minderung der CO2-Emissionen durch den Einsatz erneuerbarer Energien. So müssen Kraftstoffanbieter den CO2-Ausstoß ihrer Kraftstoffe senken und können dabei auf unterschiedliche, am Markt verfügbare Kraftstoffoptionen zurückgreifen, beispielsweise nachhaltige Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff beziehungsweise E-Fuels oder Strom für Elektrofahrzeuge. Zudem hatte die ehemalige Bundesregierung aus CDU und SPD der Kraftstoffindustrie 2018 die Möglichkeit eröffnet, so genannte UER-Projekte auf die THG-Quote anzurechnen. Grundsätzlich handelte es sich bei UER-Projekten um sehr günstige Erfüllungsoptionen. Die Anrechnung war jedoch seit jeher auf 1,2 Prozentpunkte der THG-Quote begrenzt. Die Anrechnung von UER war somit nur in sehr begrenztem Maße möglich gewesen.
Stand:
Stellungnahme zu Betrugsverdachten im Kontext der Treibhausgasminderungsquote
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Eines der Grundprinzipien des Systems ist es, den Einsatz möglichst günstiger Optionen mit hohen CO2-Minderungen anzureizen. Die Preise unterliegen dabei natürlichen Marktschwankungen abhängig von Angebot und Nachfrage. Seit 2023 beklagen Produzenten einen hohen Preisverfall auf dem Treibhausgasquotenmarkt und damit auch bei nachhaltigen Biokraftstoffen und vermuten dahinter betrügerisches Handeln. Bei dem Preisverfall handelt es sich aber nicht um ein isoliert deutsches Phänomen. Nach Auskunft von Mineralöl- und Biokraftstoffhändlern sind die Preise in ganz Europa gefallen, was vielfältige Gründe hat. Einige Beispiele: Schwankungen im Quotenpreis werden regelmäßig beobachtet, insbesondere ein Preisabfall zu Beginn des jeweiligen Quotenjahres. Auch regulative Maßnahmen in anderen Mitgliedsstaaten der EU haben Einfluss auf die Biokraftstoffnachfrage und damit auf den Preis. So hat beispielsweise die schwedische Regierung Anfang 2023 eine Absenkung der verpflichtenden Beimischung von Biokraftstoffen von 30 auf 6 Prozent vorgenommen. Andere Beispiele sind das Einfrieren der Quote in Finnland und die Anrechnung von Strom aus E-Fahrzeugen in Frankreich. Dennoch gehen die Bundesregierung, die EU-Kommission und verschiedene Bundesbehörden und Staatsanwaltschaften dem Betrugsverdacht hinsichtlich mutmaßlich falsch deklarierter Biokraftstoffimporte und UER-Projekte auf den Grund.
Stand:
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In Bezug auf möglicherweise falsch deklarierte Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe konnte ein Betrug sowohl national als auch in anderen EU-Staaten bisher noch nicht nachgewiesen werden, so dass es sich bisher um noch unbewiesene Verdachtsfälle handelt. Folgende Schritte wurden von verschiedenen Akteuren unternommen, um den Vorwürfen nachzugehen:
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Betrugsvorwürfe die nationalen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und die Europäische Kommission umfassend über den Sachverhalt informiert. Weiterhin wurde eine Prüfung gemäß Art. 30 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII) bei der EU-Kommission beantragt.
- Die Staatsanwaltschaft Bonn teilte mit Nachricht vom 3. November 2023 mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung auf Grundlage der Strafanzeige vom 28. April 2023 abgelehnt wird. Das Ergebnis der Prüfung durch die EU-Kommission steht noch aus.
- Die Bundesregierung setzt sich mit großem Nachdruck für Maßnahmen zur verbesserten Betrugsprävention bei der Zertifizierung von Biokraftstoffen auf EU-Ebene ein. Außerdem wird geprüft, welche nationalen Maßnahmen zur effektiven Ergänzung möglicher EU-Maßnahmen zur Verfügung stehen.
- Die EU-Kommission untersucht derzeit unabhängig von den Betrugsvorwürfen Einfuhren günstiger Biokraftstoffe, die möglicherweise zu Lasten europäischer Produzenten gehen. In der deutschen staatlichen Datenbank Nabisy war im ersten und zweiten Quartal 2023 ein starker Anstieg der mit Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellten Mengen fortschrittlichen Biodiesel chinesischer Produzenten zu verzeichnen. Ab dem 3. Quartal 2023 gingen diese Mengen jedoch deutlich zurück.
- Auch hat die EU-Kommission ein Antidumping-Verfahren eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission wie geplant die vorläufigen Ausgleichszölle ab 16. August 2024 einführen wird.
Stand:
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Im Zusammenhang mit so genannten UER-Projekten werden Vorwürfe gegen Projektträger und Zertifizierer erhoben. Es gibt deutliche Indizien dafür, dass systematisch und mit krimineller Energie UER-Projekte in China vorgetäuscht wurden, die nicht so existieren wie dies dargestellt wurde.
- Das zuständige Umweltbundesamt (UBA) arbeitet mit Hochdruck an der Aufklärung der Verdachtsfälle. Es wird dabei von einer international arbeitenden Rechtsanwaltskanzlei unterstützt. Das BMUV lässt sich vom UBA engmaschig und regelmäßig über den Stand berichten.
- Außerdem unternimmt die Staatsanwaltschaft Berlin eigene Ermittlungen, und es wurde bei den zuständigen chinesischen Behörden ein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt. Erste Durchsuchungen in Deutschland wurden bereits von der Staatsanwaltschaft veranlasst.
Das BMUV hat die Verordnung zu UER direkt nach Bekanntwerden erster Verdachtsfälle geändert und damit das System der Anrechnung von UER-Projekten unverzüglich beendet. Damit endete die Anrechnungsmöglichkeit zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Bei der Änderung der fehleranfälligen UER-Verordnung, die die Vorgängerregierung eingeführt hatte, hat das BMUV schnell, präzise und vorausschauend gehandelt:
- Im Oktober 2023 wies das UBA das BMUV per Mail auf einen einzigen, diffus begründeten Verdachtsfall hin.
- Im Dezember 2023 wies das UBA darauf hin, dass sich Verdachtsmomente bei diesem einen Fall erhärtet haben. Im Januar gab es dann vom UBA Hinweise auf unkonkrete Vorwürfe gegen mehrere unbenannte Projekte.
- Im Januar 2024 hat die BMUV-Fachebene bereits das Ende der UER-Anrechnung auf den Weg gebracht.
- Im Februar 2024 hat die zuständige Staatssekretärin den Referentenentwurf der neuen Verordnung gebilligt.
- Im Mai 2024 erfolgte der Beschluss der Verordnungsänderung im Bundeskabinett.
- Seit 1. Juli 2024 können keine neuen Projekte beantragt werden.
Stand:
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Einen Schaden haben zunächst Umwelt und Klima, weil nicht die CO2-Minderungen erzielt wurden, die gesetzlich vorgeschrieben waren. Die an verschiedenen Orten genannten Euro-Summen können wir nicht bestätigen und nicht nachvollziehen. Eines ist aber sicher: Die teilweise in diesem Zusammenhang genannten Milliardensummen sind unzutreffend. Denn diese Zahl impliziert, dass sämtliche Projekte in China gefälscht wären, wofür es keine Anhaltspunkte gibt. Außerdem legt diese Zahl die gesetzlich festgelegte Strafzahlung (Pönale) bei Nicht-Erfüllung der THG-Quote zugrunde, die in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt steht. Die Pönale liegt auch mehrfach über dem am Markt tatsächlich üblichen Quotenpreis. Die Verwendung dieser Zahlen ist fachlich falsch und irreführend und sie erschwert auch die sachliche Diskussion und die notwendige Aufklärung.
Stand:
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Autofahrerinnen und Autofahrern sind keine zusätzlichen Kosten an der Zapfsäule entstanden. Wichtig: Beim Zertifikatehandel fließt kein Steuergeld, sondern die Unternehmen der Mineralölindustrie zahlen für die Erfüllungsoptionen, wie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe oder vormals auch UER.
Stand:
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Derzeit bereitet das BMUV eine Reform der THG-Quote vor, um die Vorgaben der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht umzusetzen. Die Gesetzesnovelle soll noch 2024 vorgelegt werden. Bei der Novellierung der nationalen Regeln wird unter anderem geprüft, wie die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zielführend angepasst und die Betrugsprävention verbessert werden kann. Um dem Handel mit falsch deklarierten Biokraftstoffen vorzubeugen, muss das System der Nachhaltigkeitsnachweise auf EU-Ebene überprüft werden. Denn das aktuelle Problem möglicher "gefälschter" Biokraftstoffe besteht im gesamten EU-Binnenmarkt und nicht allein in Deutschland. Wie die Betrugsprävention in den rechtlichen Grundlagen und der Praxis der Zertifizierung von nachhaltigen Biokraftstoffen verbessert werden kann, ist Gegenstand laufender Gespräche mit der EU-Kommission sowie den Mitgliedstaaten.
Stand: