Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020 der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) war der Salzstock Gorleben aus geologischen Gründen aus der Endlagersuche ausgeschieden. Im September 2021 hatte das Bundesumweltministerium daraufhin die grundsätzliche Absicht verkündet, das Bergwerk stillzulegen. Nun hat das BMUV der BGE den konkreten Auftrag zur Schließung und Verfüllung der Schachtanlage Gorleben erteilt.
Umwelt-Staatssekretär Stefan Tidow: "Das Bergwerk Gorleben wird geschlossen. Der Beschluss des Gesellschafters markiert einen Schlusspunkt unter eine jahrzehntelange Diskussion und gesellschaftliche Auseinandersetzung um den Standort Gorleben für die Endlagerung hochradioaktiven Atommülls. Die Auseinandersetzungen um Gorleben standen zugleich stellvertretend für ungelösten Fragen der deutschen Atompolitik und die energiepolitische Ausrichtung Deutschlands. "Gorleben" war Kristallisationspunkt einer Debatte, die über viele Jahre die Gesellschaft spaltete. Erst der Konsens über den Atomausstieg ermöglichte auch den Durchbruch, zu einer tragfähigen, verantwortungsvollen Lösung des Atommüllproblems zu kommen – mit der Endlagersuche. Eine Lehre aus den Erfahrungen im Streit um Gorleben ist, dass das gesetzlich geregelte Verfahren neben Wissenschaftlichkeit auch großen Wert auf Beteiligung und Transparenz legt, sodass die Entscheidungen für alle nachvollziehbar sind. Dass in der ersten Stufe des 2017 neu aufgesetzten Suchprozesses der Salzstock Gorleben ausgeschieden ist, zeigt, dass er nicht der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist.
Mit dem jetzigen Beschluss beginnt der Rückbau des Bergwerkes. Die Hinterlassenschaften der Atompolitik werden uns allerdings noch über Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Es bleibt eine anhaltende Herausforderung für Politik und Gesellschaft den Atomausstieg mit einer sicheren Endlagerung des Atommülls zu vollenden."
Die Bundesrepublik Deutschland ist Alleingesellschafterin der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), vertreten durch das BMUV. Der Gesellschafterbeschluss des BMUV schafft die Basis für die weiteren Schritte zur Schließung und Verfüllung des Bergwerks, wie zum Beispiel die Ausschreibung von Aufträgen, und lautet:
"Das Bergwerk Gorleben wird geschlossen. Die Schließung umfasst die Verfüllung von Bergwerk und Schächten unter Verwertung des Salzes der Salzhalde und den Rückbau von Tagesanlagen, soweit für diese keine anderweitige Nutzung in Betracht kommt."
Weitere Informationen
Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des in einem breiten gesellschaftlichen Konsens erarbeiteten und beschlossenen Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Die erste Phase ist dabei zweigeteilt, um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete die Teilgebiete benannt, für die im zweiten Schritt der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt werden. Der Salzstock Gorleben ist in diesem ersten Schritt anhand der gesetzlich verankerten, geologischen Anforderungen und Kriterien aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschieden: Nach der Anwendung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien kamen zunächst noch 139 Salzstöcke in Frage, durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden der Salzstock Gorleben und 78 weitere Salzstöcken aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen. Gegenwärtig bereitet die BGE die weiteren Untersuchungen der 90 Teilgebiete, davon 60 Salzstöcke, vor.