Rückenwind für eine naturverträgliche Energiewende

04.02.2022
Technikerin und Techniker an einer Windkraftanlage
Steffi Lemke nahm am 4. Februar die SRU-Stellungnahme "Klimaschutz braucht Rückenwind" entgegen. Die Stellungnahme enthält Empfehlungen für einen beschleunigten und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land.

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) übergibt Windenergie-Stellungnahme an Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Lemke

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke nimmt heute die SRU-Stellungnahme "Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land" entgegen. In seiner Stellungnahme formuliert der Umweltrat konkrete Empfehlungen für eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung. Beispielsweise unterstützt er das Ziel, 2 Prozent der Landesflächen für die Windenergie auszuweisen, und fordert, das Repowering unter Einhaltung immissionsschutz- und artenschutzrechtlicher Anforderungen zu erleichtern. Überdies macht er Vorschläge, wie der beschleunigte Ausbau der Windenergie mit Natur- und Artenschutz in Einklang gebracht werden kann.

Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke: "Die Stellungnahme ist ein wertvoller Beitrag für die politische Debatte und bestätigt: Wir brauchen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie vor allem eine kluge planerische Steuerung, um ausreichend geeignete Flächen auszuweisen, und besser ausgestattete Planungs- und Genehmigungsbehörden. Die Stellungnahme misst den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes ein ebenso hohes Gewicht bei wie dem Klimaschutz. Der Schutz der Biodiversität und des Klimas sind Ziele, die sich wechselseitig bedingen. Wir müssen in beiden Bereichen schnell umsteuern, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, die sowohl für unsere Gesellschaft als auch unsere Wirtschaft unverzichtbar sind."

Einige zentrale Empfehlungen entsprechen dabei den Maßnahmen, die sich die Bundesregierung bereits vorgenommen hat. Die Verfügbarkeit geeigneter Flächen soll etwa dadurch verbessert werden, dass ein verbindliches Ziel vorgegeben wird, 2 Prozent der Landesflächen für die Windenergie auszuweisen. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll die personelle und technische Ausstattung von Behörden und Gerichten verbessert werden. Natur- und Artenschutz und der Ausbau der Windenergie können schließlich vor allem mit einer klugen planerischen Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen miteinander in Einklang gebracht werden.

04.02.2022 | Pressemitteilung Nr. 010/22 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9965
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