Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
Der bereits 1972 eingerichtete und in seiner Tätigkeit unabhängige Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat den Auftrag, die Umweltsituation in Deutschland sowie umweltrelevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten wissenschaftlich zu begutachten sowie Fehlentwicklungen zu benennen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung aufzuzeigen. Seine Handlungsempfehlungen richten sich nicht nur an die Bundesregierung, sondern auch an Länder, Kommunen, Wirtschaft und an die Öffentlichkeit. Der SRU erstellt in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, Gutachten, Stellungnahmen und sonstige schriftliche Äußerungen. In Sondergutachten werden spezielle Umweltprobleme umfassend untersucht. So wurden zuletzt die Sondergutachten "Politik in der Pflicht: Umweltfreundliches Verhalten erleichtern" (Mai 2023) und "Umwelt und Gesundheit konsequent zusammendenken" (Juni 2023) veröffentlicht. In Stellungnahmen, Offenen Briefen und Impulspapieren äußert sich der Rat zu aktuellen Fragen der Umweltpolitik, zuletzt mit den Stellungnahmen "Renaturierung: Biodiversität stärken, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften" (April 2024) und "Suffizienz als "Strategie des Genug": Eine Einladung zur Diskussion" (März 2024). Zuvor waren bereits die Stellungnahmen "Klimaschutz braucht Rückenwind: Für einen konsequenten Ausbau der Windenergie an Land" (Februar 2022) und "Wieviel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Fragen und Antworten zum CO2-Budget" (Juni 2022) sowie der Kurzstellungnahme zur Novelle des Klimaschutzgesetzes (Juni 2023) erschienen.
Mitglieder des Rates sind sieben Professorinnen und Professoren mit besonderer Umweltforschungsexpertise, die unterschiedliche Fachdisziplinen vertreten. Sie werden vom Bundeskabinett für jeweils vier Jahre ernannt. Die Ratsperiode 2024 bis 2028 beginnt am 1. Juli 2024.
Mitgliederübersicht
(Stand: Juli 2024)
Gesamt | davon Frauen | durch den Bund zu bestimmen | davon Frauen |
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7 | 4 | 7 | 4 |