Mobilfunk und Strahlenschutz: Neue Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche

19.06.2023
Gruppenbild mit Christian Kühn und Urkunde
Christian Kühn hat eine neue Selbstverpflichtung der deutschen Mobilfunknetzbetreiber über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Netzausbau entgegengenommen.

Christian Kühn, Parlamentarische Staatssekretär im BMUV, hat heute in Bonn für die Bundesregierung eine neue Selbstverpflichtung der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, O2 Telefónica, Vodafone, 1&1 Mobilfunk – über Informations-, Kommunikations- und Gesundheitsschutzmaßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland entgegengenommen. Die Unternehmen bekräftigen mit der neuen freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche ihr Bekenntnis zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, insbesondere auch beim Ausbau von Kleinzellen im Out- und Indoor-Bereich. Die neue Selbstverpflichtung gilt für fünf Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.

Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn: "Wir haben seit Jahrzehnten einen wirksamen Strahlenschutz in Deutschland. Im Mobilfunkbereich werden klare rechtliche Vorgaben zusätzlich durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Betreiber ergänzt. Das nutzt dem Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz und hilft der öffentlichen Akzeptanz der Mobilfunktechnik. Es ist erfreulich, dass die Branche den bewährten Ansatz mit der 'Selbstverpflichtung der Mobilfunkbranche' fortsetzt."

Seit über zwanzig Jahren besteht die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, die in den Jahren 2008, 2012 und zuletzt 2020 ergänzt worden ist. Mit der neuen Selbstverpflichtung bekennen sich die Unternehmen zum Schutzkonzept gegenüber elektromagnetischen Feldern in Deutschland, das auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on non-ionizing radiation protection, ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK) basiert. Dieses sieht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vor. Beide Fachgremien haben erst jüngst das deutsche Schutzkonzept bestätigt. Durch die Abgabe der Selbstverpflichtung vereinheitlichen die Unternehmen auch Regeln beim Aufbau von Kleinzellen im In- und Outdoor-Bereich, vor allem kleine Funkanlagen mit einer deutlich geringeren Sendeleistung als herkömmliche Basisstationen. Sie erfüllen damit die Forderung der Bundesregierung aus der Gigabitstrategie von Juli 2022. Die Zusagen werden im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens alle zwei Jahre überprüft und veröffentlicht.

Der Mobilfunk gehört inzwischen zur Kerninfrastruktur in Deutschland. Der Ausbau ist mittlerweile weitgehender gesellschaftlicher und politischer Konsens. Gleichwohl erkennen die Mobilfunknetzbetreiber wie auch die Bundesregierung den in der Öffentlichkeit vorhandenen Informationsbedarf an. Ein wichtiges Instrument dabei ist auch das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF) in Cottbus, das die Bundesregierung im Jahr 2020 in Cottbus etabliert hat.

Die Beteiligung der Kommunen beim Netzausbau ist gesetzlich verankert und seit über zwei Jahrzehnten zwischen den Beteiligten gelebte Praxis. Für die Konkretisierung haben sich kommunale Spitzenverbände und Unternehmen auf ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren verständigt. Die Bundesregierung begrüßt das Verfahren und sieht mit dessen Umsetzung die gesetzliche Regelung als erfüllt an. Die Mobilfunknetzbetreiber werden auch weiterhin Informationsangebote rund um das Thema Mobilfunk erarbeiten und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. So werden die Unternehmen künftig auf das Informationsangebot des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für Endgeräte referenzieren.

Mit der erneuten Abgabe einer Selbstverpflichtung knüpft die Mobilfunkbranche an die erste freiwillige Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 an. Mit den neuen Zusagen wird aus Sicht der Beteiligten ein wichtiger Kommunikationsbeitrag für den konfliktfreien Ausbau der Mobilfunktechnik in Deutschland geleistet.

19.06.2023 | Pressemitteilung Nr. 098/23 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM10650
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