Kabinett bringt Carsharing-Gesetz auf den Weg

21.12.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 337/16
Thema: Verkehr
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Heute hat das Bundeskabinett den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingebrachten Entwurf eines Carsharing-Ges Das Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit gebe

Heute hat das Bundeskabinett den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingebrachten Entwurf eines Carsharing-Gesetzes beschlossen. Das Gesetz soll Kommunen die Möglichkeit geben, Carsharing besonders zu fördern, zum Beispiel mit Stellplätzen oder reduzierten Parkgebühren.

Hendricks: "Carsharing ist eine Chance für nachhaltigere Mobilität in den Städten. Gerade junge Leute sind sehr aufgeschlossen gegenüber Carsharing. Diese Entwicklung wollen wir unterstützen. Mit dem Carsharing-Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Carsharing so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Das wird bisherige Geschäftsmodelle auf sichere Füße stellen und neue Geschäftsmodelle möglich machen."

Mit dem Gesetz soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharing-Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Diese gekennzeichneten Carsharing-Fahrzeuge können im Straßenverkehr bevorrechtigt werden. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen alle gängigen Angebotsmodelle. So sollen für stationsunabhängige Carsharing-Fahrzeuge, wo die Anmietung und Rückgabe an einem beliebigen Ort innerhalb eines Geschäftsgebietes erfolgen kann, im öffentlichen Straßenland anbieterübergreifend nutzbare Stellflächen reserviert werden können. Gleichzeitig sollen die Parkgebühren ermäßigt oder erlassen werden können.

Daneben sollen für stationsbasierte Angebote, bei denen die Anmietung und Rückgabe an einem bestimmten Ort stattfindet, Unternehmen exklusiv nutzbare Parkflächen im Wege der Sondernutzung zugeteilt werden können. Die Zuteilung erfolgt im Wege eines speziellen kommunalen Auswahlverfahrens.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Eine zur Anordnung der Bevorrechtigungen zusätzlich erforderliche Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften soll dann zeitnah erfolgen.

Weitere Informationen
21.12.2016 | Pressemitteilung Nr. 337/16 | Verkehr
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
https://www.bmuv.de/PM6826
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