Vorgaben des EU-Rechts werden umgesetzt
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Kabinett heute den Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf Regelungen, mit denen die Vorgaben einer EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Er greift weiteren Diskussionen in der beim Bundestag eingerichteten Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nicht vor.
Die Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Das Atomgesetz, die auf diesem basierenden Rechtsverordnungen und das 2013 verabschiedete Standortauswahlgesetz decken die Vorgaben der Richtlinie bereits in weiten Teilen ab.
Der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen die gesetzliche Normierung der staatlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) für Deutschland, in dem die nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dargelegt wird. Die Arbeiten an diesem Programm sind bereits weit fortgeschritten; es ist bis zum 23. August 2015 erstmals der Europäischen Kommission vorzulegen. Derzeit erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des NaPro im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung.
Der Entwurf zur 14. Änderung des Atomgesetzes wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst dieses Jahres.