Die Bundesregierung legt in einem Nationalen Entsorgungsprogramm dar, wie die nationale Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle umgesetzt werden soll.
Am 26. November 2015 trat das 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Kraft.
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