"Das Prinzip der weißen Landkarte gilt nicht nur für Gorleben, sondern für das gesamte Bundesgebiet"
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat gefordert, die Suche nach einem Atommüll-Endlager "zügig und beherzt" anzugehen. "Wir sollten uns hüten, bei der Bewältigung dieser Jahrtausendaufgabe auf Zeit zu spielen, denn wir haben keine Zeit zu verlieren", sagte Hendricks bei der Entgegennahme des Abschlussberichts der Endlagerkommission. "Die Empfehlungen der Kommission liegen vor, jetzt müssen sie zügig umgesetzt und die nächsten Schritte getan werden." Zugleich wandte sich Hendricks gegen Sonderwünsche einzelner Bundesländer, von der Standortsuche von vornherein ausgenommen zu werden: "Das Prinzip der weißen Landkarte gilt nicht nur für Gorleben, sondern für das gesamte Bundesgebiet."
Die 2014 eingesetzte "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" empfiehlt, die Abfälle in einem zu diesem Zweck zu errichtenden Endlagerbergwerk dauerhaft aufzubewahren. Dabei sollen Anforderungen an Rückholbarkeit und Bergbarkeit berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung der Kriterien für die Standortauswahl für dieses Endlager hat sich die Kommission an der Vorgabe des Standortauswahlgesetzes orientiert, dass der Standort die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten soll.
Darüber hinaus legt die Kommission Wert auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren. Nur wenn es gelinge, das Vertrauen der Bevölkerung in die Transparenz und Ergebnisoffenheit des Verfahrens zu gewinnen, werde die Standortauswahl erfolgreich abgeschlossen werden können, heißt es in dem Bericht. Hendricks dankte den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit und hob hervor, dass sich die Kommission der Verantwortung gestellt habe, nach Gemeinsamkeiten und Kompromissen zu suchen, die zu einem belastbaren wissenschaftsbasierten Verfahren führen. Dies sei keine Selbstverständlichkeit.
Hendricks: "Es ist bemerkenswert, dass es der Kommission ungeachtet gegensätzlicher Bewertungen der Atomkraft-Vergangenheit gelungen ist, gemeinsame Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Dies kann entscheidend dazu beitragen, einen Streit beizulegen, der unser Land jahrzehntelang gespalten hat." Ein Verfahren, das alle potenziellen Standorte gleichberechtigt behandelt, sei die Grundvoraussetzung, um Vertrauen in das Verfahren aufzubauen.
Konkrete Standorte für die Endlagerung werden erst im Laufe des Standortauswahlverfahrens benannt werden. Damit dieses beginnen kann, müssen die Empfehlungen von Bundestag und Bundesrat evaluiert und als Gesetz beschlossen werden. Hendricks: "Wir werden den Bericht sorgfältig auswerten. Aus unserer Sicht stellt der Bericht eine gute Grundlage für die nun erforderliche Evaluierung des Standortauswahlgesetzes dar. Dabei werden wir den Gesetzgeber selbstverständlich unterstützen."