Mit einer neuen Förderrichtlinie im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das Bundesumweltministerium private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau und honoriert Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Die Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement Plus" bietet damit eine weitere Unterstützung, um den Waldumbau hin zu stabilen, artenreichen und klimaangepassten Laubmischwäldern voranzubringen. Dies ist dringender denn je, um wichtige Leistungen des Waldes für zukünftige Generationen zu erhalten. Denn dem Wald in Deutschland geht es schlecht, während der vergangenen Dürrejahre hat er mehr Kohlenstoff verloren als eingespeichert.
Mit der neuen Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS" sollen private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt werden, die Widerstands- und Klimaanpassungsfähigkeit der Wälder zu stärken, die Biodiversität von Wäldern zu erhöhen sowie die wertvollen natürlichen Kohlenstoffspeicher in den Wäldern zu erhalten. Zusätzlich zu dem bestehenden Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", das den Waldumbau hin zu klimaangepassten Wäldern über die Förderung gezielter Maßnahmen weiter beschleunigt, wird mit dieser Förderrichtlinie das ergänzende Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS etabliert. Dieses schafft finanzielle Anreize für die Erbringung zusätzlicher Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen. Das kann zum Beispiel die Ausweisung von Habitatbäumen, das Belassen von Totholz im Wald oder die natürliche Waldentwicklung in Teilbereiches eines Waldes sein. Mit dem Förderprogramm soll so die Entwicklung strukturreicher, mitunter dauerwaldartig bewirtschafteter Mischwälder unterstützt werden, die eine verbesserte natürliche Walddynamik aufweisen.
Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis dahin werden rechtzeitig weitere Einzelheiten zu Antragstellung und Förderverfahren bekannt gemacht. Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt, die bereits ab sofort potenzielle Antragstellende berät. Für die Förderrichtlinie stehen nach aktueller Finanzplanung bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung ist auf bis zu 20 Jahre angelegt. Die Förderrichtlinie wurde von der Europäischen Kommission als beihilfekonform genehmigt.