Kommunen können noch bis zum 31. März 2016 Anträge für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen einreichen. Mit der Förderung im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Kommunen bei einer Vielzahl von konkreten Klimaschutz-Instrumenten.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Kommunen sind für uns wichtige Partner, die den Klimaschutz konkret vor Ort voranbringen. Wir unterstützen Kommunen bei ihren Klimaschutzmaßnahmen und werden diese erfolgreiche Förderung auch in Zukunft fortsetzen."
Gefördert werden zum Beispiel Einstiegsberatungen für Kommunen, Energiesparmodelle, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Klimaschutzmanager und -managerinnen sowie investive Klimaschutzprojekte. Hierzu zählen beispielsweise Investitionen in energieeffiziente Beleuchtung (LED) und Belüftung. Neu ist, dass 2016 auch die Sanierung der Straßenbeleuchtung auf LED wieder gefördert wird. Auch für Investitionen in Fahrradwege oder Fahrradabstellanlagen gibt es neuerdings Fördermittel. Für finanzschwache Kommunen, Schulen, Kitas und Sportstätten gelten seit dem 1. Oktober bessere Förderbedingungen.
Im Jahr 2015 wurden mehr als 1100 kommunale Klimaschutzprojekte durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Mit einer Fördersumme von 50 Millionen Euro wurden Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 122 Millionen Euro ausgelöst.
Anträge für die Projektförderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative können noch bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie in 2017 weitere Antragsfenster vorgesehen.
Weitere Informationen
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