Förderung für kommunalen Klimaschutz verstärkt

01.10.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 246/15
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wird zum 1. Oktober deutlich verbessert. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden die Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärkt und deutlich ausgebaut. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Städte, Gemeinden und Landkreise.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojekte finanzschwacher Kommunen werden erhöht.
  • Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
  • Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
  • Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
  • Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
  • Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum 30. September 2016 sowie in 2017 Zeiträume für die Antragstellung vorgesehen.

Die Förderung durch die Kommunalrichtlinie trifft auf große Nachfrage bei den Kommunen: Seit 2008 hat das BMUB im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bereits über 8000 Projekte in rund 3000 Kommunen dabei unterstützt, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Kontakt für Kommunen

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK):

Hotline: 030-39001-170

www.klimaschutz.de/kommunen 

Projektträger Jülich zum Antragsverfahren:

www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen 

Weitere Informationen
01.10.2015 | Pressemitteilung Nr. 246/15 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM6216
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