Bundestag beschließt Beitritt Deutschlands zum Nagoya-Protokoll gegen Biopiraterie

15.10.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 263/15
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Der Bundestag hat heute das Nagoya-Protokoll zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt in deutsches Recht umgesetzt. Bundesumweltministerin Hendricks: "Das Nagoya-Protokoll hilft, die illegale Nutzung genetischer Ressourcen von Tieren und Pflanzen zu bekämpfen. Das ist wichtig für den Naturschutz, insbesondere in den Entwicklungsländern." Das Abkommen enthält Regeln zum Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie der Verteilung der daraus entstehenden Vorteile.

Das Nagoya-Protokoll ist auch ein Erfolg des deutschen Vorsitzes im Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 2008 bis 2010. Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Bonn unter der Leitung des damaligen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel wurden die Weichen für eine völkerrechtliche Ächtung der Biopiraterie gestellt. Die internationale Staatengemeinschaft hatte daraufhin auf der Weltbiodiversitätskonferenz 2010 das Nagoya-Protokoll beschlossen. Es stellt Regeln für Forschung und Entwicklung an Tieren, Pflanzen und anderen Lebewesen aus anderen Weltregionen auf. Die Vorteile aus der Nutzung solcher genetischer Ressourcen werden ausgewogen und gerecht zwischen dem Nutzer und dem Herkunftsland geteilt. Gerade für die Entwicklungsländer ist es wichtig, auch wirtschaftlich vom Naturschutz zu profitieren.

Das Nagoya-Protokoll trat am 12. Oktober 2014 in Kraft. Bislang sind ihm 68 Staaten und die EU beigetreten. Mit den beiden heutigen Gesetzen ermöglicht der Bundestag nun den deutschen Beitritt zum Nagoya-Protokoll: Zukünftig wird das Bundesamt für Naturschutz kontrollieren, ob Nutzer von genetischen Ressourcen in Deutschland die einschlägigen Regeln zu Zugang und Vorteilsausgleich im Herkunftsland befolgen. Zudem wird das Patentgesetz geändert, so dass künftig auch bei der Anmeldung von Patenten nachvollzogen werden kann, ob biologisches Material aus anderen Ländern verwendet wurde und ob dieses gegebenenfalls auf legalem Wege erworben wurde.

15.10.2015 | Pressemitteilung Nr. 263/15 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM6236
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