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Bundeskabinett beschließt Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik

24.06.2020
Plastikgabel liegt als Müll auf der Straße
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 101/20
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft unter anderem Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck, Trinkhalme oder Rührstäbchen.

Die Bundesregierung hat heute eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und dient dem Schutz der Meere.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Es ist gut, dass wir uns in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir einen wichtigen nationalen Umsetzungsschritt im Kampf gegen die Plastikflut. Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur."

Die nun verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt, dass sie rund zehn bis zwanzig Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Den größten Anteil daran haben To-Go-Verpackungen für Lebensmittel und Getränke aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzt werden. To-Go-Becher oder To-Go-Lebensmittelbehälter aus Metall oder Kunststoff sowie abwaschbare Trinkhalme aus Glas finden immer mehr Verbreitung. Auf vielen Volksfesten hat sich bereits Mehrweggeschirr fest etabliert. Wegwerfprodukte wie Wattestäbchen können aus nachhaltigerem Material hergestellt werden.

Die neue Verordnung dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht. Das Verbot soll am 3. Juli 2021 europaweit in Kraft treten. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen – die nicht zuletzt auch durch die Covid 19 Pandemie entstanden sind – bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden. Die Verordnung wird nunmehr im Bundestag behandelt und bedarf anschließend der Zustimmung im Bundesrat.

24.06.2020 | Pressemitteilung Nr. 101/20 | Ressourcen
https://www.bmuv.de/PM9107
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