IRRS Follow-up Mission startet am 9. Oktober in Bonn
Vom 9. bis 16. Oktober empfangen die Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz von Bund und Ländern hochrangige internationale Expertinnen und Experten in Bonn. Diese werden die Umsetzung der bei der IRRS-Mission 2019 ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise zur weiteren Verbesserung des nationalen Aufsichtssystems für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen prüfen. Die damalige Überprüfung ergab schon eine gute Übereinstimmung mit den internationalen Standards, nun soll der Überprüfungsprozess der deutschen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden abgeschlossen werden. Deutschland kommt damit seinen europarechtlichen Verpflichtungen nach.
Der Integrated Regulatory Review Service (IRRS) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) dient der Verbesserung und Weiterentwicklung der nuklearen Sicherheit weltweit und prüft, inwieweit das nationale Regelwerk und die Aufsichtspraxis den Vorgaben des internationalen Regelwerks der IAEO entspricht. Für das Follow-up kommen hochrangige Expertinnen und Experten von ausländischen Atomaufsichtsbehörden sowie der IAEO nach Bonn. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein stehen den internationalen Kolleginnen und Kollegen Rede und Antwort zu den Entwicklungen im nationalen Aufsichtssystem seit der vorangegangen IRRS-Mission in 2019. Im Fokus des internationalen Expertenteams steht insbesondere die Umsetzung der damals ausgesprochenen Empfehlungen (Recommendations) und Hinweise (Suggestions) zur Verbesserung des nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in kerntechnischen Anlagen.
Der IRRS-Mission 2019 folgte eine umfangreiche Nachbereitung beziehungsweise Vorbereitung auf die diesjährige Follow-up Mission. In einem ersten Schritt wurden Aktionen zur Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise des IRRS-Expertenteams zusammen mit selbstgestellten Aufgaben, die sich aus einem vorgelagerten Selbstüberprüfungsprozess ergeben hatten, in einem aktualisierten Nationalen Aktionsplan festgeschrieben. Im zweiten Schritt wurden in Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern die offenen Punkte des Nationalen Aktionsplans abgearbeitet und somit auch die Verbesserungsvorschläge aus der IRRS-Mission entsprechend umgesetzt.
In der anstehenden Follow-up Mission werden die internationalen Expertinnen und Experten Diskussionen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern führen, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise zu erläutern und fachliche Fragen zu klären. Der abschließende Bericht der IAEO wird auf der BMUV Internetseite veröffentlicht werden.
Überprüfungen wie die IRRS Mission sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtend. Das anstehende Follow-up bezieht sich auf die zweite IRRS‑Mission in Deutschland, die 2019 stattfand. Die erste IRRS-Mission in Deutschland und die zugehörige Follow‑up Mission wurden 2008 beziehungsweise 2011 durchgeführt.