Bundeskompensationsverordnung (BKompV)
Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt transparenter und effektiver gestaltet.
Durch die Verordnung werden die Anforderungen im Rahmen der gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft weiter konkretisiert und bundesweit standardisiert.
Dabei besteht der Anspruch sowohl den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als auch den Interessen der Nutzerseite gerecht zu werden. So wurde der durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgegebene naturschutzfachliche Standard aufrechterhalten und zugleich ein Regelwerk geschaffen, das einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Investitionsbedingungen, zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, zur stärkeren Transparenz der behördlichen Entscheidungen und zur Erhöhung der Planungs- und Rechtssicherheit privater wie öffentlicher Vorhaben leistet.
Grundlage der Verordnung ist ein Biotopwertverfahren, das sich auf die Biotoptypenlisten der Anlage 2 stützt. Hier werden bundesweit einheitlich, basierend auf der aktualisierten Roten Liste, der FFH-Richtlinie und der gesetzlich geschützten Biotope Biotoptypen aufgeführt und im Rahmen einer Skala von 1-24 Wertpunkten bewertet. Erfasst werden terrestrische Biotoptypen, Küstenbiotoptypen sowie solche im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone. Da auf Landesebene mit anderen Bewertungssystemen gearbeitet wird, fertigt der Bund bis Ende Mai 2020 Übersetzungsschlüssel an, die eine Umrechnung der jeweiligen Biotoptypen ermöglicht. Damit ist sichergestellt, dass bisher nach Landesrecht erfolgte Kartierungen auch nach Inkrafttreten der BKompV weiterhin verwendet werden können. Auch dienen sie zur Umrechnung der auf Landesökokonten verbuchten Maßnahmen.