Das Standortauswahlverfahren hat das Ziel, den Standort für ein Endlager zu finden, der die beste Sicherheit über einen Zeitraum von einer Million Jahre bietet. Dies ist ein hoher Anspruch und eine herausfordernde Aufgabe. Dem Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit haben sich auch Zeitvorgaben unterzuordnen, gleichzeitig darf das Ziel nicht aus dem Blick geraten.
Das Standortauswahlverfahren wird von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durchgeführt. Die BGE hat dem Bundesumweltministerium auf dessen Bitte ein erstes Diskussionspapier vorgelegt, in dem erstmals unter Berücksichtigung von Terminrisiken und Beschleunigungspotenzialen Zeitkorridore für sämtliche Phasen des Standortauswahlverfahrens dargestellt werden. Das Verfahren kann danach unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden.
Das Standortauswahlgesetz hat, ohne dass jemals eine konkrete Zeitplanung erstellt wurde oder vorgelegen hat, das Jahr 2031 als Zeitpunkt, zu dem der Abschluss des Verfahrens angestrebt werden soll, von der Endlagerkommission übernommen. Dabei hat bereits die Endlagerkommission den Aspekt der Zeitbedarfe für die einzelnen Projekteschritte bis zur Ermittlung eines Standortes mit der besten möglichen Sicherheit für hochradioaktiven Abfälle als schwer abschätzbar dargestellt (BT-Drs. 18/9100). Die Motivation hinter der Zeitmarke 2031 im Gesetzgebungsverfahren war die Notwendigkeit, dass die Arbeiten im Standortauswahlverfahren zügig beginnen.
Auf Basis des Diskussionspapiers wird das Bundesumweltministerium jetzt Gespräche mit der BGE unter Einbeziehung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das die Aufsicht über das Auswahlverfahren führt, zu den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen führen.