Mehr Sicherheit vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug

31.07.2023
Teddy, bunte Bausteine und gelbe Gummienten
Höhere Sicherheitsanforderungen sollen den Schutz von Kindern vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug verbessern. Auch die Marktüberwachung soll gestärkt werden.

EU-Kommission legt Vorschlag für neue Spielzeugverordnung vor

Höhere Sicherheitsanforderungen sollen den Schutz von Kindern vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug verbessern. Außerdem soll die Marktüberwachung gestärkt und ein digitaler Produktpass eingeführt werden, damit nur Spielzeug auf den Markt kommt, das den Sicherheitsanforderungen entspricht. Diese Vorschläge enthält eine neue EU-Spielzeugverordnung, die die EU-Kommission am 28. Juli 2023 vorgelegt hat.

Staatssekretärin Christiane Rohleder: "Ich begrüße sehr, dass die Europäische Kommission die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug verbessern will. Denn Verbraucherschutz lässt sich nur europaweit wirklich wirksam durchsetzen. Ich werde mich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass der Schutz von Kindern vor hormonschädlichen Substanzen und anderem Gift in Spielzeug noch weiter verbessert wird."

Der Kommissionsvorschlag für eine neue EU-Spielzeugverordnung löst die bisherige EU-Spielzeugrichtlinie ab und enthält wesentliche Änderungen:

  • Das Verbot der gefährlichsten Stoffe in Spielzeug soll ausgeweitet werden, zum Beispiel durch Erfassung neuer Gefahrenklassen und Verschärfung der Grenzwerte. Der Entwurf sieht allerdings auch Ausnahmen von diesen Verboten vor.
  • Künftig sollen in der neuen Spielzeugverordnung auch Grenzwerte für gefährliche Stoffe in Spielzeug für Kinder, die älter als 36 Monate sind, festgelegt und angepasst werden. So werden auch ältere Kinder wirksam geschützt.
  • Die neue Verordnung stärkt die Marktüberwachung. So wird das Risiko, dass gefährliches Spielzeug auf den europäischen Markt gelangt oder online vertrieben werden kann, verringert. Künftig muss jeder Hersteller oder Importeur für jedes Spielzeug einen digitalen Produktpass vorlegen, der Auskunft über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften geben muss.
  • Allerdings sollte die Prüfung, ob ein Spielzeug sicher ist, nicht allein den Herstellern überlassen werden. Hier wird sich das BMUV für Verbesserungen einsetzen. So kann eine verpflichtende Prüfung durch eine unabhängige Stelle vor allem bei Spielzeug für Babys und Kleinkinder unter 36 Monaten, den Schutz vor hormonschädlichen Substanzen und anderen Giften in Spielzeug verbessern.

Staatssekretärin Christiane Rohleder unterstützt die Novelle der EU-Spielzeugverordnung: "Die EU ist hier erneut Motor für einen starken Verbraucherschutz. Gerade bei Spielzeug für Babys und Kleinkinder reicht es nicht, dass die Hersteller angeben müssen, dass das Spielzeug die Anforderungen erfüllt. Für Kinder ist ihr Spielzeug ein ständiger Begleiter. Daher muss es sicher sein. Spielzeug für Babys und Kleinkinder sollte auch von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, bevor es auf den Markt kommt."

31.07.2023 | Meldung Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/ME10704

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