Bundesregierung verbessert die Bedingungen für hochwertige Recycling-Baustoffe

05.04.2023
Um die Qualität von Recycling-Baustoffen zu erhöhen, hat das Bundeskabinett die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Mit den Änderungen werden Anpassungen vorgenommen, die den Vollzug der Verordnung verbessern.

Um die Qualität von Recycling-Baustoffen zu erhöhen, hat das Bundeskabinett heute die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Mit den Änderungen werden Anpassungen vorgenommen, die den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung verbessern sollen. Dazu gehört insbesondere die Aufnahme bundesweit einheitlicher Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Damit sind anerkannte, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Betreibern von Aufbereitungsanlagen gemeint, die sich gegenseitig unterstützen, die gesetzlichen Qualitätsanforderungen an Ersatzbaustoffe zu erfüllen. Da die Annahmekriterien bislang von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, werden mit den heute beschlossenen Änderungen bundesweit einheitliche Kriterien geschaffen.

Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen (im Zuge der so genannten "Mantelverordnung"). Am 1. August 2023 tritt diese Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Mit der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungsverordnung sollen Anpassungen der Ersatzbaustoffverordnung vorgenommen werden, die im ursprünglichen Verordnungsgebungsverfahren zur Ersatzbaustoffverordnung nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Im Zentrum der Änderungen steht die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung so genannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch die Aufnahme dieser Kriterien wird auch die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt. Darüber hinaus werden Korrekturen im Nebenstrafrecht vorgenommen und Normen an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Im weiteren Verfahren steht die Befassung des Bundestages sowie des Bundesrates an. Um einen wirkungsvollen Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu erreichen, ist es erforderlich, dass die vorliegende Änderungsverordnung noch vor dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung verkündet wird und zeitgleich mit ihr in Kraft tritt.

05.04.2023 | Meldung Kreislaufwirtschaft

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME10548

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.