Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Strahlenschutzverordnung beschlossen. Dabei wird vor allem Anpassungsbedarf in unterschiedlichen Bereichen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umgesetzt, der sich unter anderem durch neue technische Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts Ende 2018 ergeben hat. Mit der Novelle wird das hohe Schutzniveau des Strahlenschutzes weiterhin umfassend und konsequent gewährleistet und zugleich praktikabler.
Die Änderungsverordnung sorgt mit einer Reihe von Anpassungen, Ergänzungen und Vereinfachungen dafür, den Vollzug des Strahlenschutzrechts weiter zu optimieren. Beispielsweise können künftig Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz im reinen Online-Format zugelassen werden, sofern sie keinen Praktikumsanteil beinhalten. Diese Möglichkeit war während der Covid 19 – Pandemie ausnahmsweise eröffnet worden und wird nun als zeitgemäßes Lernformat weitergeführt. Des Weiteren wird das Verfahren der Freigabe radioaktiver Stoffe flexibilisiert. Der Antragsteller einer Freigabe kann nunmehr zu einem späteren Zeitpunkt Dokumente vorlegen, die die abfallrechtliche Behandlung der freizugebenden Stoffe betreffen.
Mit der Verordnung wird sowohl der aktuelle technische und wissenschaftliche Erkenntnisstand aufgegriffen als auch praktischen Vollzugserfahrungen Rechnung getragen. Mit der Verordnungsnovelle werden auch Maßgaben des Bundesrats umgesetzt. Die Verordnung wird Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.