BMUV beruft neue Antarktis-Sachverständigenkommission

29.11.2021
Die Kommission wird für drei Jahre die nationale Genehmigungsbehörde Umweltbundesamt bei der Beurteilung der Auswirkungen wissenschaftlicher Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt beraten.

Am 23. November 2021 hat die konstituierende Sitzung der vom Bundesumweltministerium mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 berufenen neuen unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag in einer virtuellen Sitzung stattgefunden. Die Berufung der sechs Experten erfolgte im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Kommission wählte Frau Dr. Denise Risch zur Vorsitzenden. Die Kommission wird für drei Jahre die nationale Genehmigungsbehörde Umweltbundesamt bei der Beurteilung der Auswirkungen wissenschaftlicher Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt beraten. In der virtuellen Sitzung, zu der sich einige der Teilnehmer von Forschungsschiffen aus verschiedenen Weltmeeren zuschalteten, wurde gleichzeitig die bisherige Kommission verabschiedet, die ihre Aufgabe in den letzten sechs Jahren kompetent und kollegial ausgeführt hat. Ihr gilt der Dank des Bundesumweltministeriums.

Schutz der Antarktis und Freiheit der Forschung

Die Antarktis, die der Antarktisvertrag zum gemeinsamen Erbe der Menschheit bestimmt, wird mit dem Umweltschutzprotokoll durch die umfassendsten Maßstäbe für den Umweltschutz geschützt, die jemals für eine Region der Erde in einem bindenden internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden. Gleichzeitig soll die Antarktis der Forschung dienen – so dass Forschungsfreiheit und Umweltschutz aufeinandertreffen. Die Umweltauswirkungen von Forschungsprojekten müssen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kompetent bewertet werden, damit möglichst hoher wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn mit möglichst wenig Beeinträchtigung des antarktischen Lebensraums einhergeht. Deutschland hat mit seinem Modell der Sachverständigenkommission, deren Ansatz unter den Vertragsparteien des Antarktisvertrags wohl einzigartig ist, in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht.

Konkret beurteilt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde die Auswirkungen von geplanten Tätigkeiten auf die antarktische Umwelt sowie die Ökosysteme, gegebenenfalls unter Hinzuziehung andere Behörden oder Sachverständiger. Handelt es sich um Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung, die mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen, berücksichtigt es dabei die Stellungnahme der unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger. 

Unabhängige Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger

Amtsperiode 2021 bis 2024

Name Institution
Dr. Denise Risch Scottish Association for Marine Science, Oban, Großbritannien
Dr. Thomas Funck Geological Survey for Denmark and Greenland, Kopenhagen, Dänemark
Dr. Katrin Linse British Antarctic Survey, Cambridge, Großbritannien
Dr. Anke Dannowski GEOMAR – Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Prof. Dr. Oliver Krüger* Fakultät für Biologie und Verhaltensforschung, Universität Bielefeld
Dr. Klaus Lucke JASCO Applied Sciences, Brisbane, Australien

* seit 08/2022. Ersetzt Prof. Dr. Guido Dehnhardt von der Universität Rostock, der ausgeschieden ist.

29.11.2021 | Meldung Naturschutz
https://www.bmuv.de/ME9907

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