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Diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes schafft mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. Die Änderungen klären, in welchen Ausnahmefällen es zulässig ist, einen Wolf zu töten und wie mit Wolf-Hund-Hybriden umzugehen ist. Voraussetzung ist in jedem Fall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Um eine Gewöhnung von Wölfen an den Menschen von vornherein zu vermeiden, wird zudem das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe ausdrücklich verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet.