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Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE)
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V.
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein
Gesetze/Verordnungen;
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Stellungnahme des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Gesetze/Verordnungen
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Stellungnahme der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL)
Gesetze/Verordnungen;
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Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen. Beim Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes hat sich in der Praxis zudem der Bedarf ergeben, spezifische Regelungen zum Umgang mit dem Wolf zu treffen. Das Füttern von Wölfen soll zur Prävention einer Gewöhnung an den Menschen (Habituierung) und damit verbundenen Risiken verboten werden. Die Rechtssicherheit für Verwaltungsentscheidungen bei Nutztierrissen soll auch für Fälle erhöht werden, bei denen unklar ist, welcher Wolf konkrete Schäden verursacht hat.
Zudem soll die freiwillige Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten bei der Durchführung von durch artenschutzrechtliche Ausnahmeentscheidungen zugelassenen Entnahmen von Wölfen geregelt werden. Die Einbringung von Haustiergenen in die Wildtierpopulation durch Wolfshybride ist ebenfalls problematisch. Daher soll eine Entnahme dieser Hybride durch die zuständige Naturschutzbehörde vorgesehen werden.
Hinweis: Zusätzlich zu den oberen Stellungnahmen wurden weitere fünf Stellungnahmen abgegeben, die bisher nicht in maschinenlesbarer, barrierefreier Ausfertigung vorliegen. Diese Stellungnahmen werden schnellstmöglich nachgeliefert.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme widersprochen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Referentenentwurf des BMU zugestimmt.