Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

abgeschlossene Vorhaben | BNatSchG

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Der Gesetzentwurf enthält Anpassungen, die sich aus aktuellen Entwicklungen in der deutschen Naturschutzpolitik beziehungsweise im deutschen Naturschutzrecht ergeben. Diese betreffen die Einrichtung des Biotopverbunds nach Paragraph 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die Bundesländer, eine Ergänzung der Zielbestimmung der Naturparke nach Paragraph 27 BNatSchG, die Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope nach Paragraph 30 BNatSchG, den Schutz von Hecken nach Paragraph 39 BNatSchG, eine Anpassung des Paragraph 44 Absatz 5 an Anforderungen der Rechtsprechung, eine Klarstellung der Zuständigkeiten für artenschutzrechtliche Ausnahmen nach Paragraph 45 Absatz 7 BNatSchG, die Einführung einer Vorschrift zur Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Bereich des Festlandsockels – Paragraph 56a BNatSchG neu – sowie eine Erweiterung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz von Meeresgebieten in der AWZ in Paragraph 57 BNatSchG.

Aktualisierungsdatum: 01.12.2016

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