Die Verordnung des Bundesumweltministeriums über die Anforderungen an die Sicherheit eines künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle enthält Kriterien für die Durchführung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder der drei Phasen geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die Sicherheitsanforderungen einhalten würde.
Der Gesetzgeber misst der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren hohen Wert bei. Deshalb hat das BMU auch bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege beschritten: Eine Entwurfsfassung der Verordnung wurde im Juli 2019 veröffentlicht und konnte über einen Zeitraum von vier Monaten öffentlich kommentiert werden. Zusätzlich fand im September 2019 ein öffentliches Symposium statt, auf dem der Verordnungsentwurf vorgestellt und seine Inhalte im Detail diskutiert wurden. Viele der so eingegangenen Kommentare haben Eingang in die nun beschlossene Fassung der Verordnung gefunden und zu klareren Formulierungen beigetragen. Auch die Beteiligungsdauer wurde auf Wunsch der Öffentlichkeit verlängert.