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Die Verordnung ist als Artikel 1 Bestandteil der "Verordnung zum Erlass und zur Änderung immissionsschutzrechtlicher und abfallrechtlicher Verordnungen" vom 24. Juni 2002, BGBl. I Seite 2247, und am 29. Juni 2002 in Kraft getreten. Artikel 2 bis 6 betreffen die Anpassung anderer Rechtsverordnungen an die neue EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II). Dort hatten bereits unter EMAS I Überwachungserleichterungen bestanden.
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