Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV

Verordnungen | EfbV

vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I Seite 2770), die durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2234) geändert worden ist.

Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung entwickelt das Qualitätsprofil des Entsorgungsfachbetriebes auf Grundlage der Paragrafen 56 und 57 KrWG fort und berücksichtigt dabei auch die Erfahrungen von Wirtschaft und Vollzug. Sie verfolgt das Ziel, das bewährte Instrument der Zertifizierung von Betrieben zu Entsorgungsfachbetrieben weiter auszubauen und bestehende Rechts- und Anwendungsunsicherheiten abzubauen. Abfallerzeuger und -besitzer, die einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen, sollen in besonderem Maß auf eine rechtlich beanstandungsfreie Bewirtschaftung der Abfälle vertrauen können. Das Abfallrecht setzt dabei weiterhin auf die Freiwilligkeit bei der Zertifizierung und schafft verfahrensrechtliche Anreize für Betriebe, die sich überwachen und als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Die Festlegung von Mindeststandards für die Betriebe, die Zertifizierungsorganisationen und die beauftragten Sachverständigen sowie die Regelungen zur Überwachung und Zertifizierung dienen dazu, die Qualität des Gütezeichens "Entsorgungsfachbetrieb" weiter zu verbessern. Die beiden Zertifizierungswege (Abschluss eines Überwachungsvertrags mit einer technischen Überwachungsorganisation und Mitgliedschaft in einer Entsorgungsgemeinschaft) werden im Grundsatz beibehalten, die Anforderungen aber so weit wie möglich vereinheitlicht. Ziel ist es, ein einheitliches Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe zu schaffen, um die Rechtsteilung zwischen der bisherigen Entsorgungsfachbetriebeverordnung und der bisherigen Entsorgergemeinschaftenrichtlinie (EgRL), die am 1. Juni 2017 außer Kraft treten, zu überwinden. Zudem wird dem Bürokratieabbau, unter anderem durch die Einführung eines elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegisters, Rechnung getragen.

Die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung definiert die Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebs sowie an die der Zuverlässigkeit und die Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der im Betrieb beschäftigten Personen. Sie enthält Regelungen zum Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation und zur Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Geregelt werden zudem die Anforderungen an die Sachverständigen sowie deren Kontrolle. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung bestimmt die Anforderungen an die Überwachung sowie den Umfang der Zertifizierung und die Zertifikatsgestaltung. Die enthält schließlich Bestimmungen zur elektronischen Errichtung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegisters und zum Entzug des Zertifikats sowie Bußgeldvorschriften.

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH (Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland).

Aktualisierungsdatum: 03.07.2020

Verwandte Vorschriften

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