Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

Verordnungen

Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 7. Dezember 2016 wurden im Nachgang zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Ersten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung vom 5. Dezember 2013 weitere notwendige Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks vorgenommen. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die neue Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV), die (mit Ausnahme von Paragraf 28, der am 1. Juni 2018 in Kraft tritt) am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist.

Aktualisierungsdatum: 02.12.2016
https://www.bmuv.de/GE652

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