Richtlinie (EU) 2015/720 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen

Änderung der Verpackungsrichtlinie

Richtlinien | RL (EU) 2015/720

Gegenwärtig wird in den zuständigen europäischen Gremien über eine Anpassung der Verpackungsrichtlinie und eine Erhöhung der Verwertungsanforderungen beraten. Die Vorgaben werden durch die Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2015/720 wurde die Verpackungsrichtlinie um Bestimmungen zur Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen ergänzt. Die Mitgliedstaaten werden im Wesentlichen dazu verpflichtet, den Verbrauch von Kunststofftragetaschen bis Ende 2019 auf maximal 90 Stück pro Einwohner und Jahr, bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Einwohner und Jahr zu reduzieren. In der Wahl der Instrumente sind die Mitgliedstaaten frei. Alternativ oder zusätzlich können Mitgliedstaaten eine Bezahlpflicht für Plastiktüten einführen. In Deutschland sollen diese Ziele durch eine freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handelsverband Deutschland e. V. zur entgeltlichen Abgabe von Kunststofftragetaschen erreicht werden. Diese freiwillige Vereinbarung trat zum 1. Juli 2016 in Kraft.

Aktualisierungsdatum: 31.03.2017
https://www.bmuv.de/GE782

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