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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält in Paragraph 24 Nummer 2 eine Ermächtigungsgrundlage, durch Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von EAG einschließlich der Verwertung und des Recyclings festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Behandlungsverordnung soll das ElektroG als untergesetzliches Regelwerk ergänzen. Sie dient im Wesentlichen der Erreichung der nachfolgenden Ziele:
- Ergänzung und Konkretisierung der bestehenden Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung, um diese an den Stand der Anlagentechnik anzupassen;
- Festlegung von weitergehenden Anforderungen zur Stärkung des Recyclings von EAG und damit Beitrag zu einer verbesserten Kreislaufführung und Ressourceneffizienz;
- Festlegung von Behandlungsanforderungen für PV-Module, die erst seit dem Jahr 2015 im Anwendungsbereich des ElektroG sind und insofern von den bestehenden Anforderungen an die Behandlung noch nicht umfasst waren, jedoch einen stark zunehmenden Anteil im Stoffstrom der EAG ausmachen werden.
Der Referentenentwurf wurden den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Er ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung mit den anderen Ressorts abgestimmt. Etwaige Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 15. Oktober 2020 an das BMU übersandt werden.