Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

abgeschlossene Vorhaben | KrWG

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Zur Gewährleistung des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung des Ressourcenschutzes gibt Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2008/ 98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (AbfRRL) den Mitgliedstaaten eine sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie vor, nach der die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen der Vermeidung von Abfällen, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen (insbesondere energetischen) Verwertung und der Beseitigung von Abfällen in einer grundsätzlichen Prioritätenfolge stehen.

Aktualisierungsdatum: 03.05.2016
https://www.bmuv.de/GE591

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