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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.
Ziel des Protokolls betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) (BGBl. 2002 II Seite 803, 839) ist deren Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung. Die Änderungen des POP-Protokolls dienten dazu, die Liste der unter das Protokoll fallenden POP zu aktualisieren, die Anpassung des Protokolls an künftige Entwicklungen bei der besten verfügbaren Technik zu erleichtern und den Beitritt zum Protokoll von Vertragsparteien im Übergang zur Marktwirtschaft in Südost- und Osteuropa, Kaukasien und Zentralasien zu vereinfachen. Das Gesetz dient der Ratifizierung der Änderungen des Protokolls.