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Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes steht in engem Zusammenhang mit den vom Bundeskabinett am 29. Mai 2024 beschlossenen Eckpunkten für eine Carbon Management-Strategie (CMS) sowie der Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG). Die Eckpunkte sehen unter anderem vor, dass Deutschland zur Ermöglichung des CO2-Exports zwecks Offshore-Speicherung in Drittstaaten eine Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls (LP) ratifiziert und die notwendigen Änderungen des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) und des KSpG vornimmt. Hierzu sind vom BMUV zwei Gesetzentwürfe erarbeitet worden, ein Vertragsgesetz zur Ratifikation der Änderung von Artikel 6 LP und ein Änderungsgesetz zur Novellierung des HSEG. Das Vertragsgesetz soll bereits am 6. November 2024 im Kabinett beschlossen werden.
Die für die Umsetzung der CMS erforderlichen nationalen Änderungen im HSEG sollen mit weiteren, seit längerem geforderten Änderungen im HSEG verbunden werden. Gegenstand des Entwurfs sind damit insbesondere die folgenden Änderungen am HSEG:
- Ermöglichung der Speicherung von CO2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Aufnahme einer expliziten Ausnahme für Kohlendioxidströme vom allgemeinen Einbringungsverbot in § 4 Satz 2 Nummer 4 HSEG
- Explizite Normierung eines allgemeinen Exportverbots in einem neuen § 6a HSEG für Abfälle und sonstige Stoffe und Gegenstände, versehen mit einer Ausnahme für die Ausfuhr von CO2 in andere Staaten zur dortigen Verpressung unter dem Meeresboden (Umsetzung von Artikel 6 LP in Form der Änderung durch die Entschließung LP.3(4))
- Erweiterung des Katalogs von zulässigen Maßnahmen des marinen Geoengineerings durch eine Erweiterung der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 HSEG
- Schaffung eines klareren Rechtsrahmens für den Einsatz von Dispergatoren in § 7 Absatz 2 HSEG