NiSV – Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen

Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder

Sonstige Vorschriften | NiSV

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat auf Grundlage der NiSV, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), in Abstimmung mit den Bundesländern und unter Berücksichtigung von Stellungnahmen von Vertretern der Gewerbetreibenden, der Industrie und von Verbänden, Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen erarbeitet (Fachkunderichtlinie). Diese Anforderungen wurden erstmals am 25. März 2020 und in einer aktualisierten Fassung am 18. März 2022 veröffentlicht.

Am 7. März 2024 wurde eine erneut aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Die Aktualisierung war infolge der sich aus der NiSV-Änderungsverordnung vom 12. Juni 2023 ergebenden Änderungen der NiSV erforderlich geworden, die seit dem 1. Januar 2024 vollumfänglich in Kraft getreten sind und führt zu einer veränderten Gliederung der Fachkunderichtlinie. Hervorzuheben ist der neue Abschnitt 2, in dem es um die Anerkennung von Schulungsanbietern geht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden an einigen Stellen ferner auch sprachliche Verbesserungen vorgenommen.

Die Fachkunderichtlinie, in der die Anforderungen an Schulungen konkretisiert und die maßgeblichen Lerninhalte und Lernziele durch Rahmenlehrpläne spezifiziert werden, richtet sich zunächst an die Vollzugsbehörden, um so ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Sie richtet sich auch an interessierte Fachkreise, zum Beispiel zur Planung von Schulungen zum Erwerb der nach der NiSV erforderlichen Fachkunde.

Aktualisierungsdatum: 11.03.2024
https://www.bmuv.de/GE869

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