Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz

Verordnungen | AntKostV

Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994 vom 17. April 2001 (BGBl. I Seite 834), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. August 2013 (BGBl. I Seite 3299) geändert worden ist.

Das Umweltbundesamt erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.

Aktualisierungsdatum: 22.08.2013

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE613

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.