Downloads / Links
Mit der Anlage VI ("Liability Arising From Environmental Emergencies") zum Antarktis Umweltschutzprotokoll (kurz: Haftungsannex), die am 14. Juni 2005 in Stockholm vereinbart wurde, haben sich die konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags erstmals auf Haftungsregeln für private und staatliche Akteure bei umweltgefährdenden Notfällen in der Antarktis verständigt. Durch das geplante Vertragsgesetz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Genehmigung des Antarktis-Haftungsannexes geschaffen werden.